IGeL haben fragwürdigen Nutzen
82 Prozent der Versicherten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die beim Arzt als Selbstzahlerleistung angeboten werden. Jeder Zweite (52 Prozent), der sie in der Arztpraxis angeboten bekommt, nimmt sie auch an. Drei Viertel der Patienten fühlen sich aber nicht ausreichend über Schäden informiert. Das sind die Ergebnisse der Evaluation des IGeL-Monitors, der gestern vom MDS der Presse in Berlin vorgestellt wurde. 2.149 Versicherte wurden dafür repräsentativ befragt.
Der IGeL-Markt boome, für manche Facharztgruppen sei IGeLn zum "Volkssport" geworden und die Ärzte seien aufgerufen, über Nutzen und Risiken der Selbstzahlerleistungen ausführlicher aufzuklären, forderte der MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick. Patienten sollten ausreichend Bedenkzeit erhalten.
Als jüngste IGeL hat der MDS in seinem Monitor die ergänzenden Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft bewertet. Das Ergebnis lautet: "unklar", das heißt, ergänzende Ultraschalluntersuchungen, die über die üblichen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgingen, schadeten nicht - sie nützten aber auch nicht, so der MDS. Wenn Eltern die Entwicklung ihres Kindes im sogenannten „Baby-Fernsehen“ mitverfolgen wollen, sei das unbedenklich. Aber wer diese IGeL nicht in Anspruch nehmen wolle, der brauche auch kein schlechtes Gewissen zu haben.
Der regelmäßig erscheinende IGeL-Monitor des MDS hat inzwischen 41 IGeL bewertet und beschrieben. Vieles, was in Praxen angeboten werde, halte der wissenschaflichen Bewertung nicht Stand, so der MDS. Mit Überschriften wie "Abzocke beim Arzt" (BILD online, 13.7.) oder "Babyfernsehen bringt nichts" (Magdeburger Volksstimme, 13.7.) sorgen auch Presseberichte hier oftmals in der Öffentlichkeit für negative Stimmung zum Thema.
Auch die PZR ist unter den 41 Leistungen im Monitor beschrieben. BZÄK und KZBV wiesen im Kontext des neuen IGeL-Monitors erneut darauf hin, dass die PZR wesentlicher Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs sei. Vor diesem Hintergrund die PZR als IGeL einzustufen, werde ihr nicht gerecht. Sowohl bei der Vermeidung von Karies wie auch bei der Parodontitistherapie würde die PZR in der Zahnarztpraxis auch zur Sicherung des Behandlungserfolgs eingesetzt.
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen inzwischen die PZR: So hatte die KZBV – nach einer ersten Erhebung im April 2015 – vom 18. Januar bis zum 29. Februar 2016 eine zweite Umfrage bei allen gesetzlichen Krankenkassen zu deren Zusatzleistungen bei der PZR durchgeführt (die zm berichteten). Alle 118 Kassen wurden angefragt, 63 hatten dazu geantwortet. Mehr dazuhier.