Stattdessen neuer Kompromissvorschlag

Impfpflicht ab 18 ist vorerst gescheitert

pr
Impfregister, Impfnachweis für alle ab 50 und eine Impfberatung für Volljährige – das sieht ein neuer Kompromissvorschlag zur Corona-Impfpflicht vor. Eine allgemeine Impfpflicht ab 18 scheint es damit vorerst nicht zu geben.

Eine Abgeordnetengruppe um Heike Baehrens (SPD), Dirk Wiese (SPD), Janosch Dahmen (Grüne), Katrin Helling-Plahr (FDP), Dagmar Schmidt (SPD), Till Steffen (Grüne) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) hatte gestern ein Eckpunktepapier zur Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht vorgestellt. Die Abgeordneten sind Initiatoren des zuvor vorgelegten Gesetzentwurfs für die Impfpflicht ab 18 Jahren. Dieser Entwurf dürfte damit vorerst gescheitert sein.

Die Gruppe will anhand von Änderungen am Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18 einen mehrheitsfähigen Kompromiss im Bundestag organisieren. Grund ist, dass sich für keinen der bislang vorliegenden drei Anträge, die in unterschiedlicher Ausformung grundsätzlich für eine Impfpflicht plädieren, eine Mehrheit im Plenum abzeichnet.
Der Kompromiss soll sowohl den Abgeordneten, die den Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 50 Jahren unterstützen, als auch der Unionsfraktion, die einen eigenen Antrag eingebracht hat, entgegenkommen. Der Vorschlag sieht folgende Elemente vor:

  • Den sofortigen Aufbau eines Impfregisters. Damit nimmt das Papier eine Kernforderung der CDU/CSU-Fraktion auf.

  • Ab dem 1. Oktober 2022 soll eine Impfnachweispflicht für alle ab 50 Jahren sowie eine Nachweispflicht über ein erfolgtes Impfberatungsgespräch für alle Volljährigen (18- bis 49-Jährige) gelten. Dies sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs der Abgeordnetengruppe um Andrew Ullmann (FDP).

  • Die Daten über den Impfstatus sollen bei den Krankenkassen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

  • Die Bundesregierung soll dem Bundestag Ende August einen Bericht über die aktuelle Erkenntnislage bezüglich epidemiologischer Studien zum Grad der Immunisierung sowie über die Virusentwicklung vorlegen. Diese Berichterstattung soll vierteljährlich erfolgen. Auf dieser Grundlage soll der Bundestag Anfang September darüber entscheiden, ob die Impfpflicht auf alle Volljährigen ab 18 Jahren ausgeweitet wird.

  • Das Gesetz soll bis Ende 2023 befristet werden - mit der Option auf Verlängerung – und soll quartalsweise evaluiert werden.

  • Alle Personen über 18 Jahren sollen verpflichtet werden, einen Nachweis darüber zu erbringen, wie ihr Impf- oder Genesenenstatus ist. Das soll auch der besseren Erfassung von Impfdaten dienen.

Presseberichten zufolge sprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine Impfpflicht ab 18 Jahren befürwortet, von einem „sehr guten Kompromiss“. Er nehme das Wichtigste aus allen Anträgen zur Impfpflicht auf.

Offen ist, ob der Kompromiss die notwendige Mehrheit im Plenum erreichen kann. In diesem Fall wäre anschließend noch der Bundesrat zu beteiligen. Ein Termin steht allerdings noch nicht fest. Die nächste reguläre Plenarsitzung des Bundesrates findet am Freitag, den 8. April, statt. Die bereits eingebrachten und in erster Lesung beratenen Gesetzentwürfe zur Impfpflicht ab 18 sowie zur Impfplicht ab 50 Jahren sehen eine Zustimmungspflicht im Bundesrat vor.

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