Bayern bereitet Bundesratsinitiative vor

„iMVZ müssen stärker reguliert werden“

pr
Die Verbreitung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) soll stärker reguliert werden. Bayern bereitet dazu im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz eine Bundesratsinitiative vor.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montag in München nach einer Videoschalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK): „Die Bundesländer waren sich mehrheitlich einig, dass wir die zunehmende Verbreitung vor allem von investorengetragenen MVZ stärker regulieren müssen."

Deswegen habe die GMK Bayern beauftragt, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Mehrere Bundesländer seien Mitantragsteller. Ziel dabei sei, zunehmende Konzentrationsprozesse einzudämmen sowie keine Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern entstehen zu lassen und auf dem Land und in den Ballungsräumen gleichermaßen eine gute ärztliche Versorgung zu gewährleisten.

Der Minister sieht dringenden Handlungsbedarf, weil gerade Investoren ihre MVZ tendenziell in Ballungsgebiete verlagerten. Es bestehe die Gefahr, dass dabei der Fokus auf finanziell lukrative medizinische Angebote gelegt und nicht das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet werde. Deswegen müsse die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb von investorengetragenen MVZ anpassen, forderte der Minister.

Investoren gehen mit ihren MVZ tendenziell in Ballungsgebiete

Holetschek: „Klar ist: Wir begrüßen kommunale MVZ ausdrücklich. Versorgung darf sich nicht an der Rendite orientieren! Auch die Versorgung der Menschen auf dem Land muss sichergestellt werden.“ Berichtet werde insbesondere von größeren Konzentrationsprozessen in der Augenheilkunde und in der zahnärztlichen Versorgung.

Es sei nun ein Bündel an Vorschlägen erarbeitet worden, das jetzt in den Bundesrat eingebracht werden solle, kündigte Holetschek weiter an. So solle unter anderem ein bundesweit verpflichtendes MVZ-Register eingeführt werden, um Transparenz bei den Inhaberstrukturen zu schaffen. Bislang sei es sowohl für die institutionellen Akteure des Gesundheitswesens als auch für Patienten völlig undurchsichtig, welche Investoren – und damit auch welche wirtschaftlichen Interessen – hinter einem iMVZ stehen. Auch eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild von MVZ werde befürwortet. Darüber hinaus gelte es, regionale Monopolstellungen eines einzelnen Anbieters durch Höchstversorgungsanteile zu begrenzen und auch sicherzustellen, dass Krankenhäuser nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein iMVZ gründen können.

Vorgeschlagen werden laut Holetschek auch Regelungen, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im iMVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang.

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