In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern entfällt die Isolationspflicht
Zum 13. Februar 2023 endet in Berlin die Isolationspflicht. BürgerInnen mit einer SARS-CoV-2-Infektion müssen dann nicht mehr verpflichtend für fünf Tage in Isolation. Das beschloss der Berliner Senat am 7. Februar. Die Regelung sei mit Brandenburg abgestimmt, heißt es.
Der Senat hat sich ebenfalls darauf verständigt, dass „die SARS-CoV-2-Basischutzmaßnahmenverordnung zum 13. Februar 2023 auslaufen“. Bis dahin gelten die darin abgebildeten Regelungen vollumfänglich. Die bundesweiten Vorgaben, insbesondere zur Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, gelten gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin bis zum 7. April. Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) appellierte an die BürgerInnen jedoch, sich im Falle einer Infektion freiwillig zu isolieren.
Auch Mecklenburg-Vorpommern streicht als eines der letzten Bundesländer die Isolationspflicht – zum 12. Februar und fasste damit als eines der letzten Bundesländer diesen Beschluss. In den Ländern Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern war diese bereits im November vergangenen Jahres weggefallen. In Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen müssen sich Infizierte seit Anfang Februar nicht mehr in Isolation begeben.