Infizierte dürfen sich mit Maske frei bewegen
Zur Begründung der Entscheidung führt die österreichische Regierung psychische und soziale Folgen der Pandemie an. Infizierte dürfen nach den neuen Regeln nun weiter frei unterwegs sein, müssen aber eine FFP2-Maske tragen. Außerdem bleibt es bei einer Meldepflicht, um einen Überblick über das Krankheitsgeschehen zu bewahren.
Der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch verwies in diesem Zusammenhang auf weitere Länder wie Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und die Schweiz. Dort sei die Quarantäne ohne größere Folgen teils seit Monaten abgeschafft worden, führte er an. Die österreichische Regierung stelle auch die Aussagekraft der Zahl von COVID-Patienten in den Krankenhäusern infrage, berichten die Medien weiter. Eine genaue Analyse habe ergeben, dass nur etwa die Hälfte der entsprechenden Patienten als Hauptdiagnose COVID habe. Ein Betretungsverbot gelte für infizierte Besucher in Krankenanstalten ebenso in Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen. Infizierte Mitarbeiter dürften aber dort mit Maske weiter ihrem Job nachgehen.
Vorschlag des KBV-Chefs Andreas Gassen erntete in Deutschland viel Kritik
In Deutschland wird die öffentliche Diskussion um die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen kontrovers geführt. Angestoßen hatte sie der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen. Er hatte das Ende der Isolationspflicht für Infizierte gefordert – was aber in Teilen der Ärzteschaft und auch bei Lehrerverbänden zu Kritik führte. Zuvor kritisierten bereits der Vorsitzende des Weltärzteverbandes, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, und der Chef des Hausärzteverbands, Dr. Ulrich Weigeldt, Gassens Vorstoß. Innerhalb der Bundesregierung lehnen SPD und Grüne eine Aufhebung der Isolationspflicht ab, während die FDP diese befürwortet. FDP-Gesundheitsexperte Prof. Dr. Andrew Ullmann warb dafür, zu versuchen, mit dem Virus zu leben.
In Frankreich war die Quarantänepflicht bereits aufgehoben worden. Jetzt stimmte der Senat auch für das Ende sämtlicher Corona-Maßnahmen ab dem 1. August. Die Möglichkeit obligatorischer Corona-Tests an den Landesgrenzen bleibt aber bestehen.