KZBV und BZÄK

IT-Sicherheit: Erweiterter Leitfaden hilft Praxen bei der Umsetzung

pr/pm
Praxis
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben einen aktualisierten Leitfaden zu „Datenschutz und IT-Sicherheit“ veröffentlicht. Er enthält auch die neue IT-Sicherheitsrichtlinie.

Zahnarztpraxen soll mit dem Nachschlagewerk der Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie erleichtert werden. So werden die Anforderungen an den Einsatz von PCs, Mobilgeräten, Tablets und medizinischen Geräten sowie von Praxissoftware erläutert.

Die Praxis Kann ihre Infrastruktur in Eigenregie checken

Außerdem geht es um den sicheren Einsatz von Netzwerken, Internet- und Online-Anwendungen sowie der Telematikinfrastruktur (TI). Grundlegende Hinweise gibt es zur zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen. Mit dem erweiterten Leitfaden können Zahnärztinnen und Zahnärzten ihre Praxisinfrastruktur in Eigenregie einem ersten „Check“ unterziehen.

Der zahnarztspezifische Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“ von KZBV und BZÄK kann kostenfrei unter www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie und  https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/datenschutzleitfaden.pdf abgerufen werden, ebenso ein FAQ-Katalog.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie

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