Ja zur Pflegereform

nh/pm
Der Bundesrat hat das Pflegestärkungsgesetz heute Vormittag gebilligt. Die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen sollen danach bessere Leistungen bekommen. Im Gegenzug steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begrüßen das.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begrüßt das Pflegestärkungsgesetz. Das wurde beim MDK-Kongress am Donnerstag in Berlin deutlich, zu dem auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geladen war.

"Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Der nächste Schritt wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein", sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Sorgende Gemeinschaften ersetzen die Familie

Qualitätssicherung und Weiterentwicklung in der Pflege waren die das zentralen Themen des zweiten MDK-Kongresses. Pick erwartet, dass sich die Versorgung Pflegebedürftiger in den nächsten Jahren deutlich verändern wird: "Pflege wird stärker planend, koordinierend und beratend stattfinden."

Es werde neue Wohnformen, neue Pflegeangebote und auch ein neues Selbstverständnis der Pflegebedürftigen geben, sagte Pick weiter. „Die nächste Generation von Pflegebedürftigen wird vor allem ein stärkeres Recht auf Selbst- und Mitbestimmung einfordern.“

Die Familie als größter Pflegedienstleister werde künftig eine geringere Rolle spielen, so der allgemeine Tenor. Ehrenamt und Zivilgesellschaft werden daneben einen wichtigen Platz in der Versorgung einnehmen.

"Jammern hilft nicht"

Gröhe fand in seiner Rede starke Worte: "Es hilft nicht über den demografischen Wandel zu jammern." Stattdessen plädiert er dafür, die Rehabilitation und Prävention zu stärken.

"Was endlich in unsere Köpfe muss ist: Reha vor Pflege", sagte der Minister. Das Ziel sei, durch gezielte Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen den Menschen eine längere Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen. Dieser Ansatz sei in den Köpfen der meisten Mediziner noch nicht angekommen. Bislang würden Reha-Maßnahmen nur verschrieben, um Menschen den Weg zurück ins Berufsleben zu ermöglichen.

Pflegebegriff stellt System auf den Kopf

Weiteres Diskussionsthema auf der Tagung war die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Von Seiten des MDK hieß es, man sei auf die Umsetzung vorbereitet. "Die MDK haben mit 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür notwendige neue Begutachtungsverfahren in die Praxis umzusetzen", sagte Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen.

In zwei Studien werde aktuell die praktische Umsetzung des Neuen Begutachtungsassessments getestet und der Versorgungsaufwand in Pflegeheimen untersucht. "Die Ergebnisse dieser Studien werden eine wichtige Grundlage für das Pflegestärkungsgesetz II sein", erklärte der MDS-Geschäftsführer. Die Reform soll, so die Planung, 2015 auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden und 2017 in Kraft treten.

Durch die Einführung des neuen Pflegebegriffs werden sich Begutachtung und Leistungsansprüche von rund 2,5 Millionen Menschen grundlegend ändern. Bislang wird der Hilfebedarf eines Plegebedürftigen über das Minutenzählen festgelegt, das heißt, es wird ermittelt wie viele Minuten Hilfe die Betroffenen bei täglichen Verrichtungen wie der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung benötigen. Stattdessen wird es künftig darum gehen, den Grad der Selbstständigkeit beziehungsweise deren Einschränkungen zu messen. 

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.

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