Verbraucherzentrale Bundesverband

Jedes zehnte Cookie-Banner ist rechtswidrig

ck/pm
Praxis
Zehn Prozent der Cookie-Banner verstoßen gegen das Telemediengesetz (TMG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGV). Zu dem Schluss kommt die Verbraucherzentrale nach der Untersuchung von 949 Websites.

Die Verbraucherschützer schauten sich 949 Webseiten aus unterschiedlichen Branchen wie Reise, Lebensmittel-Lieferdienste und Versicherungen an. Insgesamt zehn Prozent verstießen demzufolge gegen geltende Gesetze. Teils seien „Durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies“-Banner geschaltet worden, teils Einstellungen schon vorangekreuzt. Manchmal sei gar kein Banner vorhanden gewesen, obwohl Daten gespeichert wurden.

Knapp 100 Abmahnungen und 66 Unterlassungserklärungen

Am Ende wurden 98 Abmahnungen wegen klarer Verstöße gegen das TMG und die DSGVO verschickt, berichten die Verbraucherschützer. In zwei Drittel der Fälle hätten die Unternehmen inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zu den verklagten Firmen gehören demnach der Lieferdienst Lieferando, der Online-Musikdienst Napster und der Fitnessstudio-Betreiber AI Management GmbH („AI Fitness“).

Viele Banner befinden sich in rechtlicher Grauzone

Viele Banner bewegten sich dabei in einer rechtlichen Grauzone: Sie wirkten auf den ersten Blick zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Nutzer zu lenken.

„Rechtswidrige Cookie-Banner sind kein Kavaliersdelikt. Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher und führt zum durchleuchteten Bürger“, betonte vzbv-Vorstand Klaus Müller.

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