Johnson & Johnson: Auch nur einfach Geimpfte gelten weiter als vollständig geimpft
Die Klägerin ließ sich im Oktober 2021 mit dem Vakzin von Johnson & Johnson einmal gegen Corona impfen. Andere Schutzimpfungen gegen das Virus erhielt sie nicht sie nicht.
Nur einmal mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen geimpfte Personen gelten jedoch seit der Änderung COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung und der im Januar 2022 aktualisierten Impfempfehlung nicht mehr als vollständig geimpft und sind deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen ausgeschlossen. Dadurch sah sich die Frau in ihren Rechten verletzt.
Die Berliner Richter gaben ihrem Eilantrag statt: Die Vorschrift, auf der der Ausschluss von nur einfach mit Janssen Geimpften vom vollständigen Impfschutzstatus durch das PEI im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut beruht (§ 2 Nr. 3 SchAusnahmV), sei mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
Die Regierung muss über Impfschutzstatus entscheiden
Denn über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) habe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das PEI überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung.
Deshalb bedürfe es hier keiner Entscheidung, ob die Vorgabe einer zusätzlichen Einzelimpfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes sachlich verfehlt oder unzureichend begründet worden sei. Damit gilt die Klägerin nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Verwaltungsgericht BerlinAz.: VG 14 L 15/22Beschluss vom 18. Februar 2022