Auch Arztbewertungsportale betroffen

Justizministerin kündigt Gesetz gegen Tricksereien bei Online-Bewertungen an

mg
Immer mehr Kunden verlassen sich auf Bewertungen im Internet. "Hier wird aber auch viel getrickst", sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und kündigt ein Gesetz an – das auch jameda & Co. betrifft.

Das Gesetz soll "für mehr Ehrlichkeit und Transparenz bei Bewertungen und Rankings von Produkten und Dienstleistungen" sorgen, sagte Lambrecht (SPD) der Rheinischen Post. Damit werde es Verbrauchern möglich sein zu erkennen, warum der Algorithmus eine bestimmte Rangfolge ausgibt, so die Ministerin weiter.

Bei dem erwähnten Gesetzentwurf handelt es sich um die Umsetzung der sogenannten EU-Modernisierungsrichtlinie 2019/2161 , die unter anderem Änderungen in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) vorsieht. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung, teilte das Bundesjustizministerium auf Nachfrage mit – und betrifft auch Arztbewertungsportale.

Inwieweit betrifft das geplante Gesetz auch Arztbewertungsportale?Bundesjustizministerium: Inwieweit sieht das Justizministerium hier Regelungsbedarf? Wie könnten die Bewertungsgrundlagen für Rankings nachvollziehbar dargestellt werden? Ist ein gemischtes

Inwieweit betrifft das geplante Gesetz auch Arztbewertungsportale?Bundesjustizministerium:

Inwieweit sieht das Justizministerium hier Regelungsbedarf?

Wie könnten die Bewertungsgrundlagen für Rankings nachvollziehbar dargestellt werden?

Ist ein gemischtes Ranking zwischen zahlenden Kunden – etwa der jameda GmbH – und zwangsweise gelisteten Mediziner haltbar? Und wenn, warum?

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py _blank external-link-new-window

Die Verbraucher werden gestärkt, weil sie Missbrauch künftig besser erkennen und leichter dagegen vorgehen könnten, ist sich Lambrecht sicher, die Verstöße durch die gesetzliche Regelung auch mit Bußgeldern belegen will. Bis es soweit ist, kann es allerdings noch etwas dauern. Die EU-Richtlinie muss bis spätestens zum 28. November 2021 in deutsches Recht umgesetzt und ab dem 28. Mai 2022 angewendet werden.

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