Würdigung der Leistungen in der Pandemie

Kabinett beschließt Pflege-Bonus

pr/pm
Gesellschaft
Pflegekräfte in Kliniken und Pflegeheimen sollen einen gestaffelten Pflegebonus für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie erhalten. Das Bundeskabinett verabschiedete heute einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Mit dem Pflegebonus will die Bundesregierung die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie würdigen. Teams von Arzt- und Zahnarztpraxen sind in dem Gesetz nicht miteingeschlossen. Weit über 1,5 Millionen Pflegekräfte würden von der Regelung profitieren, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach heute vor der Presse zu dem Gesetzesentwurf an.

Lauterbach: „Mehr als 1,5 Millionen Pflegekräfte werden profitieren“

Ausdrücklich dankte er den Pflegenden für ihren Einsatz. Deutschland sei bisher gut durch die Pandemie gekommen, mit einer relativ geringen Sterblichkeit – trotz eines ungünstigen Altersdurchschnitts und einer noch nicht ausreichenden Impfquote. Über den Pflegebonus hinaus sollen aber auch die Arbeitsbedingungen der Pflegenden verbessert werden, kündigte er weiter an.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzesentwurfs im Überblick:

  • die Krankenhäuser sollen den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weitergeben, die im Jahr 2021 für mindestens drei Monate in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll dabei um das 1,5-Fache höher liegen als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus sollen Krankenhäuser bekommen, die im Jahr 2021 besonders viele mit SARS-CoV-2 infizierte Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das laut Gesetzesentwurf 837 Krankenhäuser.

  • Außerdem sollen laut Gesetz in der Alten- beziehungsweise Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet werden, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).

  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung sollen den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro erhalten, gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation und Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Bis zu 370 Euro sollen andere Beschäftigte bekommen, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.

  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeitende von Servicegesellschaften, die in der Alten- beziehungsweise Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Der Gesetzesentwurf geht jetzt in die parlamentarischen Gremien. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft treten.

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