G-BA-Beschluss

Kasse zahlt künftig Taxifahrt für gehandicapte Versicherte zum Arzt

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine langjährige Forderung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) umgesetzt: Für mobilitätseingeschränkte Versicherte ist die Krankenbeförderung zur ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung künftig automatisch von der Krankenkasse genehmigt.

Damit hat der G-BA aus Sicht der KZBV die Krankenbeförderung für Pflegebedürftige (Pflegegrad 3-5), Menschen mit Beeinträchtigung (Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H") und Patienten mit einer vergleichbaren Mobilitätsbeeinträchtigung erheblich erleichtert.

Hintergrund


"Die Vertragszahnärzteschaft begrüßt es sehr, dass mit dem Beschluss unsere langjährige Forderung endlich umgesetzt worden ist und der Zugang zur Krankenbeförderung deutlich vereinfacht wird", kommentierte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, den Beschluss.

Dr. Wolfgang Eßer: "Ein weiterer wichtiger Baustein, um die Versorgung weiter zu verbessern!"


"Das bislang aufwendige Genehmigungsverfahren war für die besonders betroffenen Patientengruppen sowie für die verordnenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ein unnötiges bürokratisches Hemmnis", erläuterte Eßer weiter. "Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit einer Beeinträchtigung ist es unabdingbar, dass diese möglichst unbürokratisch in der Praxis versorgt werden können.
Im Zusammenspiel mit den von der KZBV initiierten besonderen Präventionsleistungen nach § 22a SGB V für diese Patientengruppen ist die nun beschlossene Verfahrenserleichterung ein weiterer wichtiger Baustein, um die Versorgung weiter zu verbessern.“

Die geänderte Krankentransport-Richtlinie tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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