Kassen dürfen Zusatzversicherungen anbieten
Im konkreten Fall hatte die private Krankenversicherung Continentale gegen die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg geklagt, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Seit 2007 bietet die Kasse nach einer Gesetzesänderung selbst Zusatzverträge wie Auslandsreise-Kranken, Zahnbehandlung oder Einbettzimmer, inzwischen folgen andere.
Das sei unfair, argumentieren die Privaten - schließlich müssten die Kassen sich nicht an die Aufsichtsregeln für Versicherer halten, kein Eigenkapital vorhalten und auf Gewinne keine Steuern zahlen. Das Sozialgericht entschied hingegen: Die AOK Rheinland/Hamburg darf weiter Zusatzdeckungen anbieten (Az: S 40 KR 234/08). Es ist das erste Urteil in einem Hauptsacheverfahren, schreibt die SZ. Zuvor gab es bereits - ebenfalls erfolglose - einstweilige Verfügungen und Klagen gegen das Land NRW .