Urteile

Kassen dürfen Zusatzversicherungen anbieten

mg
Nachrichten
Juristische Schlappe für die privaten Krankenversicherer: Ihr Versuch, den gesetzlichen Kassen den Verkauf von Zusatzversicherungen zu verbieten, ist vor dem Dortmunder Sozialgericht gescheitert.

Im konkreten Fall hatte die private Krankenversicherung Continentale gegen die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg geklagt, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Seit 2007 bietet die Kasse nach einer Gesetzesänderung selbst Zusatzverträge wie Auslandsreise-Kranken, Zahnbehandlung oder Einbettzimmer, inzwischen folgen andere.

Das sei unfair, argumentieren die Privaten - schließlich müssten die Kassen sich nicht an die Aufsichtsregeln für Versicherer halten, kein Eigenkapital vorhalten und auf Gewinne keine Steuern zahlen. Das Sozialgericht entschied hingegen: Die AOK Rheinland/Hamburg darf weiter Zusatzdeckungen anbieten (Az: S 40 KR 234/08). Es ist das erste Urteil in einem Hauptsacheverfahren, schreibt die SZ. Zuvor gab es bereits - ebenfalls erfolglose - einstweilige Verfügungen und Klagen gegen das Land NRW .

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