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Befreiung vom zusätzlichen Herstellerrabatt auf patentgeschützte Arzneien

Kassen kritisieren „Deutschlandrabatt“ für Pharmafirmen

Die Krankenkassen warnen vor Zugeständnissen an die Pharmafirmen, die in Deutschland produzieren. Soho A studio - stock.adobe.com
ao
Politik
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Pharmafirmen mit Standort Deutschland sollen vom zusätzlichen Herstellerrabatt befreit werden. Die Krankenkassen warnen, dieser „Deutschlandrabatt“ gehe auf Kosten der Beitragszahler und konterkariere das GKV-Spargesetz.

Heute tagt erstmals ein von Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium einberufenes Fachgremium, das bis Ende September Vorschläge für eine erweiterte Standortklausel erarbeiten soll. Danach sollen Pharmafirmen, die in Deutschland produzieren, vom zusätzlichen Herstellerrabatt von 8,5 Prozent auf patentgeschützte Arzneien befreit werden. Der zusätzliche Herstellerrabatt war mit dem im Juli beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeführt worden, um die gestiegenen Ausgaben für Arzneimittel zu bremsen.

AOK: Standortklausel nicht mit Geld der Beitragszahler finanzieren

Die Krankenkassen warnten vor neuen Zugeständnissen an die Pharmaindustrie. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, bezeichnete die geplante Standortklausel als „Irrweg“. Wirtschafts- und Standortförderung seien keine Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Sie sollten folglich auch nicht mit dem Geld der Beitragszahlenden finanziert werden“, forderte Reimann. Ausnahmen vom Herstellerrabatt verursachten zusätzliche Kosten für die GKV und konterkarierten das gerade erst beschlossene Spargesetz, kritisierte sie.

Reimann prognostizierte, dass die sogenannte Standortklausel ihre Ziele verfehlen würde. Es sei davon auszugehen, dass sie „für den überwiegenden Teil der forschenden pharmazeutischen Unternehmen greifen wird – also auch für solche mit hochdiversifizierten, international vernetzten und damit verwundbaren Lieferketten“, so Reimann. Die Regierung sollte lieber die Standortbedingungen verbessern. Wichtiger für Investitionsentscheidungen von Pharmafirmen als Arzneimittelpreisen seien eine schlanke Bürokratie, die gute Verfügbarkeit von Fachkräften, niedrige Steuern und günstige Energiepreise. 

vdek: Standortförderung ist Sache des Staates

„Die Standortklausel darf nicht zulasten der Beitragszahler gehen“, mahnte auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Die GKV sei für einen starken Pharmastandort Deutschland. Für die sehr schnelle Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen zahle die GKV hohe Arzneimittelpreise. Der Arzneimitteilbereich sei mit einem Ausgabenvolumen von 63 Milliarden Euro in 2025 der zweitgrößte Ausgabenblock in der GKV.

Es sei aber nicht Aufgabe der GKV, Produktionsstandorte oder Forschungsinvestitionen von Pharmaunternehmen über die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zu finanzieren. „Das ist eindeutig Sache des Staates“, stellte Elsner klar. Eine Befreiung vom zusätzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 8,5 Prozent würde jedoch die Beitragszahlenden erneut belasten und das Einsparvolumen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) infrage stellen. „Deshalb muss eine Standortklausel eine finanzielle Kompensation der GKV beinhalten“, forderte Elsner.

vfa: So eine eng begrenzte Ausnahme reicht nicht aus

Dagegen dringen Pharma- und Chemieindustrie auf eine breite Standortklausel. In der aktuellen Ausgestaltung bleibe die Standortklausel auf wenige neu eingeführte Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen beschränkt und setze ausschließlich auf klinische Studien als Kriterium. „Damit entfaltet sie kaum investitionspolitische Wirkung", kritisierte der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa). Für einen starken Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland reiche eine eng begrenzte Ausnahme nicht aus. „Standortpolitik muss dort ansetzen, wo Investitionsentscheidungen tatsächlich entstehen: bei verlässlichen Erstattungsbedingungen, planbaren Preisen, international wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen und einer innovationsfreundlichen Umsetzung des AMNOG“, sagte vfa-Präsident Han Steutel.

Der versprochenen Umsetzung einer wirksamen Standortklausel zum 1. Januar 2027 „müsse absolute Priorität eingeräumt werden, um forschende und produzierende Unternehmen in Deutschland zu entlasten“, forderte auch der Verband der Chemischen Industrie (VCI).

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