Kassen sollen Versicherte über neue eGK informieren
Demnach haben sich Leistungserbringer sowohl beim Ministerium als auch bei Bundestagsabgeordneten darüber beschwert, „dass die Verwendung veralteter Gesundheitskarten (eGK) in den Praxen zu erheblicher Zeizverzögerung (Aufklärung der Patienten, Nachreichung der eGK) führt“, heißt es in dem Schreiben des BMG an den GKV-Spitzenverband.
Daher sollen die Kassen die Versicherten darauf hinweisen, immer die zuletzt bereitgestellte und somit neueste Karte zu nutzen, schreibt das BMG.