KBV begrüßt neue QM-Standards
"Unser Ziel ist, eine größtmögliche Sicherheit für die Patienten zu gewährleisten", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler, zu der einstimmig im GG-BA gefassten Änderung der Richtlinien zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement (QM). "Dafür pflegen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten seit langem ein internes Qualitätsmanagement und einen systematischen Umgang mit Fehlern und Risiken. Deshalb begrüßen wir die jetzt getroffenen Festlegungen.“
Die jetzt festgelegten Mindeststandards zum Risikomanagement und für Fehlermeldesysteme seien bedingt durch das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Durch die zügige Umsetzung im Gemeinsamen Bundesausschuss sei damit ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer veränderten Fehlerkultur unter Einbeziehung der Patientenperspektive angestoßen worden.
Der G-BA hat die Anforderungen zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen spezifiziert. Unter anderem werden eine Risikostrategie und die Einbindung der Patientenperspektive in konkrete Verbesserungsmaßnahmen gefordert. Diese Vorgaben ergänzen die bestehenden Regelungen, die auch für Vertragszahnärzte und Krankenhäuser gelten.