KBV schlägt 21 Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD das Thema Bürokratieabbau im Gesundheitswesen auf die Fahnen geschrieben. Darin kündigten sie an, Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen massiv verringern und eine Vertrauenskultur etablieren zu wollen.
Die KBV drängt nun auf die Umsetzung. „Die Politik muss bürokratische Prozesse schnellstens vereinfachen und reduzieren“, sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Bislang sei zu wenig passiert. An Bundesgesundheitsministerin Warken gerichtet formulierte er die Erwartung, dass sie sich des Themas annehmen werde. Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat die KBV einen Katalog mit 21 Vorschlägen vorgelegt, mit denen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.
Anfragen deutlich reduzieren
In dem Papier fordert die KBV, die Anfragen deutlich zu reduzieren. So sollten keine Informationen mehr abgefragt werden dürfen, die den Krankenkassen und anderen Stellen ohnehin schon vorlägen. Zudem müssten Praxen die Möglichkeit erhalten, Informationen auch digital zu übermitteln. Weiterhin will die KBV die Krankenkassen, den Medizinischen Dienst sowie andere Akteure gesetzlich verpflichten, ihre Anfragen bundesweit zu vereinheitlichen.
Als großes Ärgernis bezeichnet die KBV Prüfaufträge im Verordnungs- und Abrechnungsbereich. Eine Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern habe ergeben, dass jeder zweite von den Krankenkassen gestellte Antrag unbegründet sei. Die KBV schlägt vor, bei erfolgloser Antragstellung eine Gebühr einzuführen, um unnötige Prüfungen und den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand zu verhindern. Bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen für ausgestellte Verordnungen sollten Ärztinnen und Ärzte eine Aufwandsentschädigung von den Krankenkassen erhalten. Bei Einzelfallprüfungen hält die KBV die Einführung von Geringfügigkeitsgrenzen für nötig. Bereits bestehende Geringfügigkeitsgrenzen sollten angepasst werden.
Auch Regresse stehen weiter in der Kritik. Vor allem bei Impfstoffen sollte es nach Vorstellung der KBV keine Regresse mehr geben; vor allem dann nicht, wenn Ärzte infolge von Lieferengpässen auf Einzeldosen ausweichen müssten, weil größere Einheiten nicht verfügbar seien.
AU-Bescheinigungen erst ab dem vierten oder sechsten Tag
Viel Zeit könnte aus Sicht der KBV eingespart werden, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) bei kurzer Krankheitsdauer nicht mehr zwingend wäre. Sie schlägt eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen vor. Eine AU-Bescheinigung wäre dann erst ab dem vierten oder sechsten Tag erforderlich. Bei Kindern soll laut KBV die Bescheinigung bei Erkrankung nicht mehr bereits am ersten Tag fällig werden.
Unter die Lupe genommen hat die KBV auch die geplante Reform der Zulassungsverordnung für Ärzte und Zahnärzte und hierzu eigene Vorschläge zur Verschlankung der Abläufe eingebracht. Aus Sicht der KBV ist dieser Schritt dringend notwendig, um den Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung im Sinne aller Beteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen und bürokratische Hürden für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte abzubauen. Die Vorschläge betreffen auch die Anstellung in einer Praxis. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben zum Verordnungsentwurf ebenfalls kürzlich Stellung genommen.
Auch die Zahnärzteschaft dringt seit Langem darauf, die Praxen von Bürokratie zu entlasten. Die BZÄK hatte dazu kürzlich ein Sofortprogramm gefordert und einen Katalog mit sieben konkreten Maßnahmen vorgelegt. Zudem gibt es einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog von KZBV und BZÄK zum Thema.