KBV will kalkulatorischen Arztlohn anheben
Seit 2008 ist der kalkulatorische Arztlohn in Höhe eines Oberarztgehalts von 105.000 Euro festgelegt. Mittlerweile wurden die Gehälter der Krankenhausärzte jedoch durch Tariferhöhungen deutlich angehoben, berichtet die KBV online. „Wenn man sich die Zahlen anschaut, könnte man einen Nachholbedarf von mittlerweile nahezu drei Milliarden Euro generieren“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen in einem Interview mit den "PraxisNachrichten".
Nicht alle Mediziner erhalten Honorarsteigerungen
Das durchschnittliche Jahresgehalt eines Oberarztes liege inzwischen bei etwa 133.000 Euro. „An dieser Honorarsteigerung haben die niedergelassenen Kollegen keinen Anteil genommen. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf, den wir auch einfordern werden. Dass das nicht in einem Schritt gelingen kann, ist klar“, so Gassen.
Honorarverhandlungen für 2015 starten Mitte August
Die Honorarverhandlungen für die rund 150.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten für das Jahr 2015 starten Mitte August. In den Verhandlungen auf Bundesebene legen die KBV und der GKV-Spitzenverband die Höhe des Orientierungswertes fest, der maßgeblich den Preis ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen bestimmt. Außerdem werden für alle KV-Bereiche die krankheits- und altersbedingten Veränderungsraten berechnet.
Der kalkulatorische Arztlohn ist die Berechnungsgrundlage der Vergütung, die ein Arzt erzielen soll, wenn er 51 Wochenstunden GKV-Patienten behandelt. Er orientiert sich am Jahresgehalt eines Oberarztes. Im Gegensatz zum kalkulatorischen Arztlohn wurde das Oberarztgehalt seit 2008 nach Angaben der KBV durch mehrere Tarifsteigerungen angepasst.