KBV will Steuerungsinstrument für Arztbesuche
Wie die "Ärzte-Zeitung" berichtet, hätte ein Versicherter im Wahltarif I die freie Wahl eines Hausarztes. Für jeden Gang zum Facharzt benötigte er aber eine Überweisung. Andernfalls müsste er die Behandlungen des Facharztes zunächst per Rechnung begleichen. Den Betrag könnte er sich jedoch später von seiner Krankenkasse erstatten lassen.
Im Wahltarif II hätte der Versicherte sowohl die freie Haus- als auch Facharztwahl. Auch den Facharzt könnte der Patient ohne Überweisung aufsuchen. Das Sachleistungsprinzip würde jedoch ausschließlich für die hausärztliche Versorgung gelten, schreibt das Blatt, für den Besuch beim Facharzt würde hingegen die Kostenerstattung fällig.
Hartmannbund: Eine Vollkaskoversicherung für Gesundheitdarf auch mehr kosten
Im Wahltarif III hätten die Versicherten ebenfalls die freie Hausarzt- und Facharztwahl. Zudem würde in beiden Gruppen das Sachleistungsprinzip gelten. Dafür müssten Versicherte jedoch einen Zusatzbeitrag bei ihrer Krankenkasse errichten, so Köhlers Vorschlag.
Der Hartmannbund begrüßte Köhlers Vorstoß. In erster Linie sei das dreistufige KBV-Modell geeignet, den Versicherten zu verdeutlichen, dass eine unterschiedliche Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen auch unterschiedliche Kosten nach sich ziehe, sagte Hartmannbund-Chef Dr. Klaus Reinhardt laut "Ärzte-Zeitung". "Wer im Sinne einer Vollkaskoversicherung versorgt werden möchte, der zahlt auch mehr", so Reinhardt.
Beim GKV-Spitzenverband stieß der Vorschlag hingegen auf Kritik: "Ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Sachleistungsprinzip", sagt Verbands-Sprecher Florian Lanz. Kostenerstattung sei der erste Schritt hin zum direkten Zugriff des Arztes auf das Portemonnaie des Patienten. "Das lehnen wir ab", so Lanz.