Positionen für die neue Legislaturperiode

KBV: „Wir können Versorgung“

pr
Auch wenn es bis zum Start der Koalitionsgespräche noch dauert, hat sich die KBV schon positioniert und Forderungen an die kommende Regierung platziert. Zuallererst: die Stärkung der ambulanten Versorgung.

„Wir haben Lösungsvorschläge, die funktionieren. Wir können Versorgung“, betonte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen auf der KBV-Vertreterversammlung im Vorfeld der Bundestagswahl in Berlin. Das KV-System habe sich bereits vor der Wahl neu aufgestellt, sagte er mit Verweis auf das Positionspapier „KBV 2020“. Schon im Vorfeld der Wahl sei die KBV in den Austausch mit maßgeblichen politischen Entscheidungsträgern getreten, die auch in der neuen Legislaturperiode die Gesundheitsagenda mitbestimmen werden. Gassen forderte, dass sich im künftigen Koalitionsprogramm zentrale Positionen der deutschen Ärzteschaft wiederfinden.

Die wichtigsten Punkte und Forderungen der KBV an die Politik:

  • Versorgungsstrukturen müssen an die Versorgungsrealität angepasst werden:Angesichts der in der Medizin rasant fortschreitenden Ambulantisierung fordert die KBV, die starre Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung aufzubrechen. Sie will die strukturierte Umwandlung defizitärer Kliniken oder Klinikabteilungen in ambulante Einrichtungen mit all den Instrumenten, die dafür zur Verfügung stehen. Dazu gehört die belegärztliche Versorgung, Praxiskliniken oder ambulante OP-Zentren.

  • Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung müssen weiterentwickelt werden:Notfall-Patienten müssen in die angemessene Versorgungsebene geführt werden. Dazu hat die KBV sich mit dem Marburger Bund über erste gemeinsame Ansätze in der Notfallversorgung verständigt. Es soll gemeinsame medizinische Anlaufstellen durch die Vertrags- und Krankenhausärzte geben. Diese sollen grundsätzlich am Krankenhaus und nur an ausgewählten Standorten zentriert werden. Die Ersteinschätzung eines ambulanten Notfallpatienten sollte an allen primären Anlaufstellen auf einem einheitlichen System mit medizinisch fachlich geschultem Personal basieren. Eine Koordinierung soll weitere erforderliche Versorgung ermöglichen. Wichtig ist, dass jeder Patient gleich zu Beginn zum richtigen Arzt und in die richtige Versorgungsebene geleitet wird.

  • Medizinische Strukturen müssen an die regionalen Bedarfe angepasst werden:Fakt ist, dass Deutschland zu viele Krankhausbetten hat und dass eine solche stationäre Versorgung langfristig nicht finanzierbar ist. Wichtig ist eine Umwandlung von Krankenhausstrukturen in ambulante Versorgungseinrichtungen – je nach regionaler Erfordernis und nach der Morbiditätsstruktur der Patienten. Mit einem solchen Strukturwandel soll die Versorgung in Landkreisen, Kommunen oder Städten verbessert werden und Standortvorteile generiert werden. Eine Kooperation mit Vertrags- und Klinikärzten ist dabei wichtig. Es sind Mischformen (ambulant/stationär) und Teilumwandlungen von Kliniken denkbar. Zur Finanzierung des Ganzen werden kassenartenspezifische Gesamtverträge gefordert.

  • Digitalisierung im Gesundheitswesenbietet große Chancen, wichtig sind Lösungen, die die Versorgung der Patienten verbessern und die ärztliche Tätigkeit unterstützen:Erforderlich dazu sind Lösungen, die überprüfbaren Standards gehorchen. Die Digitalisierung muss sicher, interoperabel, aufwandsneutral und für die Versorgung nutzbringend sein.

  •   Me dizin ist Teamleistung, der Teamgedanke muss weiterentwickelt werden:Wichtig ist, auch nichtärztliche Teammitglieder weiterzubilden und weiter zu qualifizieren. Die KBV spricht sich aus für die Delegation von Leistungen an speziell geschulte Fachkräfte wie Näpa (Nicht-ärztliche Praxisassistentin) oder Physician Assistant unter Anleitung des Arztes.

Ihre Kernforderungen zum Strukturwandel hat die KBV auch in einemPositionspapierzusammengefasst. Ziel ist es, die ambulante Versorgung zu stärken und die rechtlichen Möglichkeiten für krankenhausergänzende und krankenhausersetzende Strukturen in der vertragsärztlichen Versorgung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll für eine sachgerechte Finanzierung angepasst werden.

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