Keine Entschädigungsleistungen für Ungeimpfte ab 1. November
Spätestens ab 1. November soll es deutschlandweit keine Entschädigungsleistungen gemäß Infektionsschutzgesetz mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich hätten impfen lassen können. Das hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) heute in einer Videokonferenz beschlossen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Zudem wird weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Quarantäneanordnung vorlag. Wer krank ist, erhält ebenfalls weiter Geld. Die Regelungen sind bereits in § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben.
Holetschek: „Mein Appell: Lassen Sie sich impfen.”
„Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen und geltendes Recht auch bundesweit einheitlich umzusetzen”, erklärte der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek dazu. „Damit setzen wir ein Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssen. Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer –, kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. Das wäre unsolidarisch.” Und weiter: „Wer geimpft ist, muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne – und hätte somit auch keinen Verdienstausfall. Deswegen mein Appell: Lassen Sie sich impfen.”
Seit einigen Wochen stünden ausreichende Mengen Impfstoff zur Verfügung, um allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland eine Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können, heißt es in dem GMK-Beschluss. Impfwillige Personen könnten flächendeckend, niedrigschwellig und ohne Wartezeiten eine Impfung gegen COVID-19 erhalten.