Keine Miniaturbrackets für Hartz-IV-Empfänger
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erteilte damit einer jungen Klägerin eine Absage, die besonders komfortable Miniaturbrackets für die Zahnspange haben wollte und dafür eine Kostenerstattung von der zuständigen Arge forderte.
Das Sozialgericht wies ihre Klage ab. Für das Berufungsverfahren gewährte das Landessozialgericht der jungen Frau keine Prozesskostenhilfe, weil kein Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Behandlung bestehe. Der Beschluss (AZ: L 5 AS 472/11) vom 11. Juli 2013 ist laut Gericht inzwischen rechtskräftig.