Urlaubsreisen in der Pandemie

Keine verschärften Einreiseregeln für Rückkehrer

ak
Gesellschaft
Bund und Länder haben entschieden, vorerst die Einreiseregelungen für Reiserückkehrer nicht auszuweiten. Kanzlerin Merkel spricht sich gegen die erneute Einführung von Grenzkontrollen aus.

Trotz Sorge um die Ausbreitung der hochansteckenden Virus-Variante Delta haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, keine strengeren Vorschriften einzuführen. Die Bundesregierung hält an ihrer bisherigen Corona-Einreiseverordnung fest. Grenzkontrollen, wie sie im letzten Jahr vorrübergehend eingeführt worden sind, lehnt die Regierung ab. So „etwas sehr Hartes”, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), sollte sich nicht wiederholen.

unterschiedliche Regeln bei der Rückreise

Bei der Einreise nach Deutschland gibt es unterschiedliche Regeln, die sich je nach Land und aktuellem Infektionsgeschehen erheblich unterscheiden. Flugreisende müssen vor dem Abflug nach Deutschland in jedem Fall ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen, erklärt das Robert Koch-Institut (RKI).

Wer aus einem einfachen Risikogebiet, Varianten- oder Hochinzidenzgebiet nach Deutschland einreist, muss seine Einreise anmelden. Die digitale Anmeldung kann auf dem Einreiseportal www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Über die Einstufung als Risikogebiet entscheiden das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium gemeinsam.

Aktueller Überblick über Nicht-Risiko- und Risikogebiete:

Aktueller Überblick über Nicht-Risiko- und Risikogebiete:

  • Beispiele für Gebiete, die aktuell nicht mehr als Risikogebiete gelten sind: Dänemark, Lettland, Luxemburg, die Niederlande – ausgenommen sind die überseeischen Teile des Königreichs Niederlande Aruba und Sint Maarten –, Schweden – mit Ausnahme der Provinzen Kronoberg, Norrbotten, Värmland – und Slowenien.

  • Russland und Portugal gelten seit dem 29. Juni als Virusvariantengebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko.

  • Hochinzidenzgebiete mit besonders hoher Inzidenz sind derzeit Ägypten, Tunesien und die Seychellen.

Staffelung der Quarantäneregelungen je nach Gebiet

Für Einreisende aus einem einfachen Risikogebiet, Varianten- oder Hochinzidenzgebiet gilt zudem eine Quarantänepflicht. Auch hier gibt es Unterschiede: Bei Risikogebieten reicht ein negativer Schnelltest, ein Impf- oder Genesennachweis, um die Quarantäne zu vermeiden.

Bei Hochinzidenzgebieten müssen Reisende nach ihrer Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne, bei Virusvariantengebieten sogar zwei Wochen. Mit einem Test kann die Quarantäne bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet nach fünf Tagen vorzeitig beendet werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten ist keine vorzeitige Beendigung der Quarantäne möglich.

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