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KIM für Zahnärzte – die digitale Kommunikation der Zukunft

Praxismanagement
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran: Der elektronische Austausch medizinischer Dokumente mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) über die Telematikinfrastruktur (TI) wird verpflichtend. In diesem Artikel erfahren Sie, wie KIM funktioniert, wie sicher der Datentransfer mit KIM ist und was für Sie als Zahnarzt relevant ist.

Was ist KIM und wie funktioniert es?

KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und bildet die technologische Grundlage, um alle Sektoren des Gesundheitssystems per verschlüsselter E-Mails miteinander zu vernetzen. Zum ersten Mal können dadurch vertrauliche Informationen und medizinische Dokumente mit anderen Leistungserbringern (z. B. Praxen, Krankenhäusern und Apotheken) sicher ausgetauscht werden.

In welchen Anwendungsbereichen ist KIM für Zahnärzte relevant?

Neben e-Arztbriefen können auch elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, Heil- und Kostenpläne, Abrechnungen, Befunde, Bescheide und Röntgenbilder sicher ausgetauscht werden. Ab dem 1.10.21 wird die Übertragung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse verpflichtend.

Warum ist der Datentransfer mit KIM sicher?

KIM gilt als gesetzlich festgelegtes „sicheres Übermittlungsverfahren“ nach § 291b SGB V. Es erhalten ausschließlich verifizierte Personen einen Eintrag im Adressbuch von KIM, dem Verzeichnisdienst (VZD). Medizinische Dokumente werden vom Absender zum Empfänger mittels Security Module Card Typ B (SMC-B) oder elektronischer Heilsberufsausweis (eHBA) Karte sicher „Ende-zu-Ende" verschlüsselt und mit dem eHBA als qualifizierte elektronische Signatur rechtsgültig signiert.

Erfolgt eine Refinanzierung?

Ja, jeder Praxis werden zwei KIM-Adressen finanziert. Die Einrichtungspauschale von 84,03 € wird einmalig, die Betriebskostenpauschale über 13,45 € monatlich je Praxis erstattet.

Dies setzt sich durch aktuell geltende Pauschalen aus dem 3. Quartal 2020, § 2 Ziffer 4 BMV-Z, § 3 Ziffer 3 BMV-Z zusammen.

Was muss technisch erfüllt sein?

Lediglich ein Internetzugang, der mittels e-Health Konnektor (mindestens Version PTV3) den sicheren Zugang zur TI gewährt. Neben einem stationären eHealth-Kartenterminal benötigen Sie eine SMC-B/eHBA Karte für die Ver- und Entschlüsselung sowie zur Signaturerzeugung und -prüfung.

Im Praxisverwaltungssystem muss das KIM-Client-Modul installiert werden, um den direkten Austausch verschlüsselt zu ermöglichen. Bezüglich des KIM-Client-Moduls erfolgt ein Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter, von dem Praxen einen Eintrag im VZD erhalten. Die Client-Module sind offen konzipiert und funktionieren mit jedem Konnektor. So haben Zahnärzte die freie Wahl, welchen KIM-Anbieter sie nutzen, unabhängig vom jeweiligen Konnektor.

Zahnärzte können dann direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem wie z. B.

https://www.solutio.de/software/zahnarztsoftware-charly-by-solutio?utm_source=ZWP%20online&utm_medium=Redaktioneller%20Top-Beitrag&utm_campaign=KIM%20f%C3%BCr%20Zahn%C3%A4rzte - external-link-new-window

Daten über die TI sicher versenden. KIM4charly ist das durch die gematik zuge-lassene Modul von

https://www.solutio.de/?utm_source=ZWP%20online&utm_medium=Redaktioneller%20Top-Beitrag&utm_campaign=KIM%20f%C3%BCr%20Zahn%C3%A4rzte - external-link-new-window

, über das der KIM-Dienst in die Zahnarztsoftware charly im-plementiert ist.

Der elektronische Austausch medizinischer Dokumente mit dem Kommunikationsdienst KIM über die Telematikinfrastruktur wird verpflichtend. Wie sicher ist der Datentransfer und was ist für Zahnärzte relevant?

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