Klares Votum pro Fristverlängerung für TI-Anbindung bis Ende 2019 "ohne Bedingungen"
Hintergrund: Nach dem E-Health-Gesetz müssen Vertragszahnärzten das Versichertenstammdatenmanagament (VSDM) ab dem 1. Januar 2019 durchführen, sonst droht ihnen ein Honorarabschlag von einem Prozent. Diese Frist soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun bis zum 30. Juni 2019 verlängert werden – für Praxen, die bereits vor dem 1. April 2019 die Anschaffung der Ausstattung vertraglich vereinbart haben.
Diese Einschränkung kritisiert die KZBV. Durch den geforderten Nachweis der Bestellung entstehe den KZVen "ein inakzeptabler bürokratischer Zusatzaufwand". Und: Wenn die Hersteller die Ausstattung trotz eines Vertrags nicht ausliefern, hätten Zahnärzte zum 1. Juli 2019 gleichwohl mit Sanktionen zu rechnen.
Eine weitere Fristverlängerung zur Durchführung des VDSM bis zum 31. Dezember 2019 ist daher aus Sicht der Delegierten dringend notwendig, um den mit dem E-Health-Gesetz intendierten realistischen Ausstattungszeitraum wiederherzustellen.
Zudem sei eine Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember 2019 unumgänglich, wenn die Leistungserbringer nicht für Verzögerungen in der Anbindung der TI bestraft werden sollen, die nicht in deren Einflussbereich liegen.