Deutsche Krankenhausgesellschaft

Kliniken fordern Aussetzung der Impfpflicht für ihr Personal

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Gesellschaft
Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine sofortige Aussetzung der bestehenden Impfpflicht für das Pflege- und Krankenhauspersonal.

Mit dem Scheitern der allgemeinen Corona-Impfpflicht könne den Beschäftigten nicht mehr vermittelt werden, warum sie sich verpflichtend impfen lassen müssen und ihnen andernfalls die Kündigung droht, während das für die zu versorgenden Patienten nicht gilt. Ihre Stellungnahme schickte die DKG an den Gesundheitsausschuss im Bundestag, der heute tagt.

In der Anhörung werden der Antrag der Unionsfraktion zur  Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der Antrag der AfD-Fraktion „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen“ diskutiert.

Von den derzeit rund 1.800 COVID-Patienten auf den Intensivstationen deutscher Kliniken ist laut DKG ein Großteil nicht geimpft und/oder älter. Eine zumindest altersbezogene Impfpflicht hätte die Krankenhäuser mit Blick auf die zu erwartende Situation im Herbst spürbar entlastet, heißt es in dem Schreiben der DKG.

Die gescheiterte Gesetzesinitiative habe die Situation grundlegend verändert.


Die durchschnittliche Impfquote in den Kliniken liege jedoch bei rund 95 Prozent und damit weit über der allgemeinen Impfquote in den vergleichbaren Altersgruppen. Bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt seien die Klinikbeschäftigten dem Aufruf zur Impfung umfassend nachgekommen - trotz des Fachkräftemangels.

Allerdings sei das unter der Maßgabe gewesen, dass eine allgemeine Impflicht folgen würde und sich vor allem vulnerable Personen somit besser vor einer Infektion schützen. Dass sich diese seit der gescheiterten Gesetzesinitiative am 7. April im Bundestag nicht impfen lassen müssen, habe die Situation grundlegend verändert.

Die DKG fordere daher, die sofortige Aussetzung der in § 20a Infektionsschutzgesetz geregelten, einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu veranlassen. Sollte es perspektivisch neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben, "kann ein Wiederaufleben der Regelungen in Betracht gezogen werden".

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