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Knochendichtemessung - bei Risikopatienten via GKV

sg/pm
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Seit Mai 2013 ist die Knochendichtemessung bei chronischen Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen eine GKV-Leistung. Doch Patienten stoßen dabei auf Probleme.

Zu den chronischen Erkrankungen, die die GKV übernimmt, zählt etwa wie die rheumatoide Arthritis. Doch immer häufiger bitten behandelte Ärzte die Versicherten um Vorkasse. Die Deutsche Rheuma-Liga kritisiert diese Praxis und fordert Abhilfe.

In einer Mitteilung weist sie erneut auf die Rechtslage hin: Seit Mai 2013 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die so genannte DXA-Messung unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn noch kein Knochenbruch den Verdacht auf eine Osteoporose nahe legt.

Liegen bestimmte klinische und anamnestische Befunde vor, kann die Knochendichtemessung zusätzliche Informationen bringen, um Nutzen und Risiken einer spezifischen medikamentösen Therapie besser abzuschätzen.

Patienten haben den Schaden

Doch seit Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses mehrten sich die Beschwerden: Ärzte forderten betroffene Patienten weiterhin dazu auf, die Leistung aus eigener Tasche zu zahlen und sie sich im Nachhinein von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Der Grund bestehe in der noch fehlenden Abrechnungsziffer im Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen.

"Den Schwarzen Peter haben die Patienten", kritisiert die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband. "Patienten werden aufs nächste Jahr vertröstet oder verschieben von sich aus die Untersuchung, weil sie nicht in Vorleistung treten können oder wollen. Viele scheuen zudem den organisatorischen Aufwand, der aus unserer Sicht gerade für chronisch Kranke unzumutbar ist", sagt Helga Germakowski, Patientenvertreterin der Deutschen Rheuma-Liga im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Die Deutsche Rheuma-Liga will den Patientenbeauftragten informieren und sowohl den GKV-Spitzenverband als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung auffordern, sich noch in diesem Quartal zu einigen.

Strahlen verweisen auf Kalziumgehalt

Die Krankenkassen erstatten für rheumakranke Patienten alle fünf Jahre die Kosten für die DXA- oder DEXA-Messung, die Dual Energy X-Ray Absorptiometry. Die Knochendichtemessung sollte an der Lendenwirbelsäule und an der Hüfte erfolgen. Dabei werden zwei Röntgenstrahlen mit unterschiedlicher Energie durch das zu untersuchende Gewebe gesandt. Der Grad der Abschwächung der Strahlen im Körper lässt Rückschlüsse auf den Kalziumgehalt und damit auf den Zustand der Knochen zu. Daraus lässt sich ein Wert errechnen, der sogenannte T-Wert oder T-Score. Er zeigt an, wie stark der gemessene Wert vom Normwert gesunder Menschen mit gleicher Statur abweicht.

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