Corona-Gipfel von Bund und Ländern

Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte

pr
Die Spitzen von Bund und Ländern haben gestern weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Dazu gehören neue Kontaktbeschränkungen ab dem 28. Dezember, Großveranstaltungen ohne Zuschauer und ein hohes Impftempo.

Die neuen Maßnahmen zusammengefasst:

Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene:

Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen seien in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Harte Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben:

Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2Gplus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden. können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.

Arbeitsstätte, ÖPNV:

Ungeimpfte dürfen in den Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.

Die Weihnachtsfeiertage sollten verantwortungsbewusst begangen werden:

Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freunden sowie Verwandten sollte ein Test durchgeführt werden. Das gilt auch für Geimpfte und zum Schutz vor vulnerablen Personen.

Erinnert wird an das Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten. Clubs und Diskotheken in Innenräumen werden geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.

Impfen und Boostern:

Der Appell geht an alle Bürger, sich boostern zu lassen beziehungsweise – falls noch nicht geschehen - einen Termin für Erst- und Zweitimpfungen zu machen. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Impfungen erreicht werden. Die Bundesregierung strebt zeitnah eine Impfquote von mindestens 80 Prozent an.

Leistungserbringer (Ärzte, Apotheken und Zahnärzte) sind aufgefordert, sich nach besten Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen. Die Impfkampagne wird auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen.

Allgemeine Impfpflicht:

Bundestag und die Bundesregierung sind aufgefordert, die Vorbereitungen zu einer allgemeinen Impfpflicht zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.

Betreiber kritischer Infrastrukturen (wie etwa Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung) sind aufgefordert, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen.

Bund und Länder betonen in ihrem Beschluss, dass es sich bei den beschriebenen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards handele. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern blieben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Am 7. Januar 2022 wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die aktuelle Lage zu beraten.

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