Bundesamt für Soziale Sicherung rügt

Krankenkassen tricksen bei Informationen zu Zusatzbeiträgen

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Politik
Viele Krankenkassen tricksen bei der Information über steigende Zusatzbeiträge, rügt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsicht in seinem Jahresbericht 2024.

Ende des Vorjahres sei das GKV-Finanzvermögen so stark geschrumpft gewesen, dass nur noch die Leistungsausgaben eines Tages damit gedeckt werden konnten. Wie das BAS mitteilt, erhöhten 2024 daher insgesamt 22 Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag mindestens einmal, fünf Krankenkassen mussten dies sogar zweimal tun. ​Zum Jahresbeginn 2025 hoben schließlich 49 Krankenkassen den Satz an.

„Die Verluste in der GKV entwickelten sich in 2024 noch dramatischer als zunächst in den Haushaltsplanungen prognostiziert“, bestätigt BAS-Präsident Frank Plate. „Um dies aufzufangen, haben viele Krankenkassen unterjährig zum Teil mehrfach ihre Zusatzbeitragssätze angehoben. Ein Ende ist derzeit nicht abzusehen.“

Die Anhebung wird im Kleingedruckten versteckt

Wie in der Vergangenheit hatte das BAS demnach allen Krankenkassen angeboten, die gesetzlichen Mitgliederinformation vorab abzustimmen, damit sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Diese Offerte sei zwar von der Mehrheit angenommen, worden, ein Teil habe die Hilfe jedoch abgelehnt oder sich sogar bewusst dagegen entschieden.

Im Ergebnis entsprechen damit laut BAS einige Mitgliederinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen. „Vielfach relativieren die Krankenkassen die Anhebung des Zusatzbeitrages mit werblichen Aussagen zu den Leistungen ihrer Krankenkasse oder verstecken die Beitragssatzanhebung im Kleingedruckten“, stellt das BAS in dem Bericht fest.

Warum Zusatzbeiträge?

Die Erhöhung der Zusatzbeiträge wurde dem BAS zufolge durch diese Faktoren verursacht:

  • Finanzielle Verluste der Krankenkassen: Ihr Defizit war rund 3,8 Milliarden Euro als geplant.

  • Großer Anstieg der Leistungsausgaben: Besonders die Kosten für Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel erhöhten sich unerwartet stark. ​

  • Aufgebrauchte Rücklagen: Viele Krankenkassen hatten ihre Polst bereits ausgeschöpft und mussten die Zusatzbeiträge erhöhen, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu sichern.​

  • Gesetzliche Anforderungen: Nur 12 von 58 Krankenkassen verfügten Ende 2024 über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage von 20 Prozent einer Monatsausgabe. ​

Bei Beschwerden der Versicherten schiebe sich die Kündigungsfrist bei unzureichenden Versicherteninformationen darum nach hinten. Davon unberührt bleibe aber die Wirksamkeit der Erhöhung des Zusatzbeitrags.

Upcoding kostet Strafen in Millionenhöhe

Ein weiteres Problem: das Upcoding. Es bezeichnet die Praxis, medizinische Diagnosen oder Leistungen bewusst höherwertig oder schwerwiegender zu kodieren, als sie tatsächlich sind, um höhere Vergütungen oder Zuweisungen zu erhalten. Dies ist laut BAS deshalb problematisch, weil es zu finanziellen Ungleichheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen kann.

Die Behörde weist darauf hin, dass Krankenkassen ein sogenanntes „Einwirkungsverbot“ haben und weder direkt noch indirekt auf die ärztlichen Abrechnungsdaten Einfluss nehmen dürfen. ​

Rechtswidriges Verhalten, wie die gezielte Arztansprache zur Kodierberatung, die unzulässige Nacherfassung von Diagnosedaten oder die Beeinflussung durch Software, wird vom BAS geprüft und sanktioniert. Im Jahr 2024 wurden Korrekturbescheide mit einem Volumen von rund 56 Millionen Euro erlassen, um solche Verstöße zu ahnden.

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