Künftig keine FFP2-Maskenpflicht mehr für unter 16-Jährige
Der Grund für die Gesetzesänderung liegt darin, dass es FFP2-Masken kaum in der passenden Größe für Kinder und Jugendliche gibt, OP-Masken aber schon, wie Minister Jens Spahn und sein Bundesgesundheitsministerium (BMG) twittern.
Deshalb soll § 28b Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) um den folgenden Satz ergänzt werden: „Für Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist anstelle einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) erlaubt.“
Kinder unter sechs sind von der Maskenpflicht ausgenommen
Nach den aktuellen Bestimmungen der Bundesnotbremse müssen FFP2-Masken beispielsweise im Schulbus getragen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen höher als 100 ist. Nur Kinder unter sechs Jahren sind prinzipiell von der Maskenpflicht befreit.
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll vom Bundestag voraussichtlich an diesem Donnerstag beschlossen werden, bevor sie Ende Mai abschließend in den Bundesrat kommt. Es sind noch weitere Anpassungen geplant, beispielsweise sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 des IfSG ausgenommen werden.