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Millionen-Totalverlust bei Kapitalanlagen

KVSH muss Verlust in Millionenhöhe abschreiben

ck
Politik
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) muss aufgrund von Verlusten bei Kapitalbeteiligungen im Immobilienbereich Abschreibungen in Höhe von 36 Millionen Euro  vornehmen, teilte ihr neuer Vorstand mit.

Davon sei 16 Millionen Euro von einem Totalverlust auszugehen, bei den übrigen 20 Millionen Euro bestehe ein hohes Ausfallrisiko. „Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der KVSH ist davon nicht beeinträchtigt“, heißt es in der Erklärung der KVSH. Und weiter: „Die Entscheidungen, die Kapitalanlagen zu erwerben, fallen vollständig in die Verantwortung des vorherigen KVSH-Vorstandes, der bis Ende Juni 2024 im Amt war.“

„Für uns ist das eine schwere Hypothek“

Der seit 1. Juli 2024 tätige neue Vorstand hat nach eigenen Angaben die Rechtsaufsicht im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, die Mitglieder der Abgeordnetenversammlung der KVSH sowie alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten und Mitarbeiter informiert.

„Für uns als neuer Vorstand ist das eine schwere Hypothek“, erklärte die Vorstandsvorsitzende Dr. Bettina Schultz. „Wir bedauern die entstandene Situation zutiefst und werden als Vorstand gemeinsam dafür sorgen, dass ein solches Vorgehen künftig nicht mehr möglich sein wird."

Ziel der KVSH sei gewesen, „eigene Finanzmittel und damit die der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft vor einer Entwertung zu schützen“. Deshalb habe sie eigenes Kapital in verschiedene Vermögensanlagen, insbe­sondere im Immobiliensektor, investiert. Die Anlage von Vermögen sei grundsätzlich ein übliches und zulässiges Vorgehen bei den KVen.

„Versorgung in Schleswig-Holstein ist aber gesichert“

Die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein sei aber gesichert. Auch die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, die Funktionsfä­higkeit der KVSH sowie die Auszahlung von Honoraren an die Mitglieder seien in keiner Weise beein­trächtigt und auch Arbeitsplätze in der KV nicht gefährdet, betonte die KVSH

Der neue Vorstand habe bereits erste Maßnah­men ergriffen, um vergleichbare Risiken bei künftigen Kapitalanlagen auszuschließen. Die Verluste lassen sich ihmzufolge nicht durch Rücklagen ausgleichen.

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