KZBV: "Ein Gesetzentwurf zulasten der Patienten!"
Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Nachdruck auf, unter allen Umständen auf die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung im Verbund mit Honorarkürzung zu verzichten. „Die geplanten Maßnahmen sind nicht sachgerecht und völlig unverhältnismäßig!“, erklärte Eßer.
Nachweislich gehe vom zahnärztlichen Versorgungsbereich keinerlei Ausgabendruck aus, ganz im Gegenteil: Seit 2000 habe sich der Anteil der Ausgaben der Krankenkassen für zahnärztliche Leistungen von knapp neun auf fast sechs Prozent in 2021 gesenkt. Nach Abschaffung der Budgetierung in 2012 hätten die Zahnärzte den eingeräumten Gestaltungsspielraum genutzt, um der Morbiditätsentwicklung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
"Wir haben unseren Beitrag zum Sparen mehr als geleistet!"
Zugleich habe die Zahnärzteschaft die Versorgung präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Eßer: „Wir haben unseren Beitrag zum Sparen mehr als geleistet!“
Eßer erinnerte an den Einsatz der Zahnärzteschaft und der Praxisteams während der Pandemie, in der unter hohem persönlichen Einsatz und Verzicht die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich erhalten wurde. „Dieses vorbildliche Handeln jetzt faktisch auch noch zu bestrafen und Zahnärztinnen und Zahnärzte finanziell zusätzlich zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Praxen belasten zu wollen, ist nicht nachvollziehbar, ja geradezu unverschämt. Will man Kooperationsbereitschaft und Vertrauen nachhaltig zerstören, dann ist man jetzt auf dem besten Weg!“
Neuerungen in der PAR-Therapie würden verunmöglicht
Eßer verdeutlichte am Beispiel der neuen Parodontitisrichtlinie die gravierenden Folgen für die Versorgung: Die strikte Budgetierung werde de facto zu Leistungskürzungen bei den Versicherten führen mit fatalen Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Gerade erst vom G-BA eingeführte präventionsorientierte Neuerungen im Rahmen einer wissenschaftlich basierten PAR-Therapie würden verunmöglicht, obwohl diese Leistungsverbesserungen den Versicherten gesetzlich zuständen und die dafür erforderlichen Mittel im G-BA konsentiert und vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt worden seien. „Das ist völlig unverantwortlich und in keiner Weise akzeptabel!“, kritisierte Eßer.
Die Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz kann auf der Website der KZBV im Wortlaut abgerufen werden.