Infektionsschutzgesetz

KZBV-Resolution gegen neue Testpflichten in Zahnarztpraxen

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Die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen stoßen auf erheblichen Widerstand der Vertragszahnärzteschaft.

Nach dem Proteststurm aus Zahnarztpraxen fordert die Vertreterversammlung den Gesetzgeber einstimmig auf, „die in § 28b IfSG neu eingeführten Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen”. Die Umsetzung der Regelung sei wirklichkeitsfremd und gefährde akut die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. „Von den Zahnarztpraxen geht auf Grund der dort gewährleisteten hohen Hygienestandards keine Infektionsgefahr aus, heißt es weiter.

Dr. Wolfgang Eßer,

Dr. Wolfgang Eßer,

In Baden-Württemberg wurden die neuen Regelungen bereits ausgesetzt – weitere Bundesländer sollen wohl folgen. „Die neuen Regelungen sind für die Einrichtungen und die Behörden eine Belastung. Wir brauchen hier eine Umsetzung mit Augenmaß und keine weiteren Meldepflichten, die das medizinisch-pflegerische Personal von der Patientenversorgung fernhalten”, betonte der Amtschef des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl.

„Aus diesem Grund werden wir auf den Bund zugehen und eine gemeinsame Linie für eine praxistaugliche Umsetzung der Regelungen einfordern. Bis dahin können die Regelungen nicht im vom Bund vorgeschriebenen Umfang vollzogen werden.” Es sei in Baden-Württemberg geplant, die Regelungen schrittweise und vorerst nur in Teilbereichen mit vulnerablen Gruppen, beispielsweise in den stationären Einrichtungen der Altenpflege, umzusetzen.

KBV bezeichnet Aussetzen der Testpflicht als „richtiges Zeichen”

KBV bezeichnet Aussetzen der Testpflicht als „richtiges Zeichen”

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