Rückschlag für das E-Rezept

KZBV spricht sich für vorläufigen Stopp des Rollouts aus

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Der Zugang zum E-Rezept sollte für Patienten vor allem niedrigschwellig sein. Doch anders als bisher geplant, ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Einlöseweg für elektronische Rezepte nun vom Tisch.

Anlässlich dieses erneuten Rückschlags für das E-Rezept spricht sich neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für einen vorläufigen Stopp des weiteren Rollouts aus – bis entsprechende Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch gematik und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden.

„Wir brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes Umsetzungs-Konzept – gematik und BMG müssen hier liefern!“, sagt Dr. Karl-Georg-Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Praxen, die das E-Rezept bereits nutzen, können und sollen das weiterhin tun. Der Rollout muss jedoch grundsätzlich neu justiert werden.“

In beiden Pilotregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein unterstützen nun die jeweiligen KVen den Rollout des E-Rezepts nicht mehr aktiv. Gestern hatte auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr zu unterstützen.

KZVWL steigt aus: E-Rezept-Rollout in Westfalen-Lippe vorerst gestoppt

Die E-Rezept-App der gematik, bisher die einzige digitale Möglichkeit zur Einlösung, sei kaum verbreitet, so die KZVWL. „In unseren Praxen ist fast ausschließlich der Tokenausdruck auf Papier die Realität“, sagt Michael Evelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVWL. Die App sei für die meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben, erläutert die KZBV.

Um diese zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch möglichen, komfortablen VideoIdent-Verfahren gibt es momentan nur die Möglichkeit einer Vor-Ort-Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse oder mittels PostIdent. Auf absehbare Zeit werde diese Lösung nicht für die Masse der Patienten nutzbar sein, so die KZBV.

Als mögliche Alternative war daher vorgesehen, das E-Rezept durch Vorlage der eGK in der Apotheke einzulösen: Ärzte und Zahnärzte stellen dabei das E-Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, dass Patienten ausgehändigt wird, die die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen. Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden E-Rezepte vom Fachdienst abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben.

Allerdings hat diese von der gematik spezifizierte Umsetzung eine erhebliche sicherheitstechnische Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser "Lösung" deshalb ihre Zustimmung verweigert.

„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören!“

Die KZBV hatte bereits beim Beschluss dieser Lösung auf die Problematik hingewiesen und eine datenschutz- und sicherheitskonforme Umsetzung gefordert, erklärt Pochhammer. „Bedauerlicherweise wurde dem nicht entsprochen. Erst nachdem die erwartbaren Stellungnahmen von BfDI und BSI vorlagen, wurden in der gematik Alternativen zu dem bemängelten Szenario in Erwägung gezogen. Dadurch ging unnötig Zeit verloren, sodass die gematik nun erst mit einer Umsetzung Mitte 2023 rechnet.“

„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören. Die gematik muss jetzt erstmal ihre "Hausaufgaben“ machen, die geforderten digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“, so Pochhammer. Das BMG solle dies als Chance begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das E-Rezept vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen ist.

„Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit angekündigten Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren müssen Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die Praxen nicht auch noch leisten“, bemängelt der KZBV-Vorsitzende. Die KZBV werde weiterhin KZVen und Praxen unterstützen, die sich freiwillig mit dem E-Rezept beschäftigen und dies bereits umsetzen wollen, betonte Pochhammer außerdem.

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