Geplante Reform zur Notfallversorgung

KZBV und BZÄK begrüßen: Sicherstellung soll bei KZVen bleiben

pr
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) befürworten die geplante Reform zur Notfallversorgung. Vor allem, dass der Sicherstellungsauftrag in sprechstundenfreien Zeiten bei den KZVen verbleiben soll, halten sie für positiv.

Vor dem Hintergrund, dass es bei der vertragszahnärztlichen Notfallversorgung nicht zu einer wachsenden Inanspruchnahme von Notfallambulanzen kommt, halten sie die geplante Regelung zum vertragszahnärztlichen Notdienst für sachgerecht. Danach soll der Sicherstellungsauftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen weiterhin die vertragszahnärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten umfassen.

Vor allem, dass der Sicherstellungsauftrag in sprechstundenfreien Zeiten in der vertragszahnärztlichen Versorgung bei den KZVen verbleiben soll, halten sie für positiv.

Reform der Notfallversorgung

Zur Reform der Notfallversorgung stellt der Referentenentwurf klar, dass derzahnärztliche Notdienst– also die vertragszahnärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten - von der Neufassung der notdienstlichen Versorgungunberührt bleibt. Eine Änderung des bislang bestehenden Sicherstellungsauftrags der KZVen für den zahnärztlichen Notdienst und der damit verbundenen Pflichten erfolgt nicht.

Der Entwurf sieht außerdem folgende Maßnahmen vor:

Gemeinsames Notfallleitsystem (GNL): Die zentrale telefonische Lotsenfunktion der integrierten medizinischen Notfallversorgung soll künftig das GNL übernehmen. Dies erfolgt unter den von den Rettungsleitstellen verantworteten Nummer 112 und in allen anderen Fällen unter den von den KVen verantworteten Rufnummer 116117. Die Nummern sind rund um die Uhr erreichbar.

Integrierte Notfallzentren (INZ): Als zentrale, jederzeit zugängliche Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung sollen INZ an dafür geeigneten Krankenhausstandorten eingerichtet werden. Sie sollen die erste Anlaufstelle für Patienten bei einem Notfall sein. Das Prinzip "ambulant vor stationär" soll weiterhin gelten. INZ sollen von den KVen und den Krankenhäusern gemeinsam errichtet und unter fachlicher Leitung der jeweiligen KV betrieben werden.

Rettungsdienst als Leistungsbereich der GKV: Die medizinische Notfallversorgung der Rettungsdienste der Länder soll als eigenständige Leistung der medizinischen Notfallrettung der GKV gewährt werden.

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