Wie lange ist der Genesenenstatus gültig?

Lauterbach: „Drei Monate sind wissenschaftlich richtig“

pr
Gesellschaft
Deutschland hat gerade erst den Genesenenstatus nach einer COVID-Erkrankung auf drei Monate verkürzt. Parallel dazu hat sich die Europäische Kommission nun auf eine Frist von sechs Monaten geeinigt. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach will sich europaweit für die drei Monate einsetzen.

 Die Brüsseler Empfehlung sei rechtlich nicht bindend, heißt es in der Presse. In der Vergangenheit seien solche Absprachen von Mitgliedsländern – darunter Deutschland – nicht immer zu 100 Prozent befolgt worden.

Brüsseler Empfehlung - rechtlich nicht bindend?

Kritiker bezeichneten das Vorgehen als planlos. So fordert Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, dass Lauterbach die Verkürzung umgehend zurücknehme.

„Die drei Monate sind wissenschaftlich richtig“, sagte der Minister gestern Abend im ZDF Heute-Journal. Auf EU-Ebene werde sich Deutschland weiterhin für einen Genesenenstatus von drei Monaten einsetzen. Die EU-Verordnung werde immer wieder angepasst, so Lauterbach. Nach drei Monaten könne sich derjenige, der mit der Delta-Variante schon infiziert war, erneut mit der Omikron-Variante infizieren, so seine Begründung.

Oppositionspolitiker sind skeptisch

Oppositionspolitiker zeigten sich skeptisch. Als Land in Europas Mitte einen Alleingang zu vollziehen, sei fragwürdig. Am Dienstag erst hatten sich die EU-Staaten darauf verständigt, dass sich Reisende innerhalb der Union ohne weitere Auflagen frei bewegen können sollen, wenn sie einen gültigen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorlegen. Beim Genesenennachweis wurde hier eine Gültigkeit von 180 Tagen genannt, also sechs Monate.

Eine Plötzliche Entscheidung seitens des RKI

Auf seinen Webseiten hatte das Robert Koch-Institut (RKI) letzte Woche angeordnet, dass der Status „Genesen“ nur noch drei Monate gelten soll. Vorher waren es sechs Monate. Der PCR-Test müsse künftig mindestens 28 Tage, dürfe aber höchstens 90 Tage zurückliegen, heißt es auf der Webseite des RKI. Wie lange die Halbierung gelten soll, ist noch unklar. Laut RKI werden die Vorgaben regelmäßig überprüft und könnten sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.

Die plötzliche Entscheidung, die zunächst nur auf den Seiten des RKI publik wurde, hatte seit Tagen für heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit gesorgt. Auf der Bund-Länder-Konferenz von Montag hatten die Ministerpräsidenten dann beschlossen, Festlegungen müssten aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden.

Genesenenstatus für den Bundestag bleibt bei sechs Monaten

Inzwischen wurde auch bekannt, dass der Genesenenstatus für den Bundestag bei sechs Monaten belassen werden soll, was bei Rechtsexperten und Politikern auf scharfe Kritik gestoßen ist. Moniert wurde die Ungleichbehandlung zur Bevölkerung. Sonderbehandlungen dürfe es nicht geben, hieß es.

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