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Patienten müssen für Krankschreibung nicht mehr in die Praxis

Leichte Atemwegserkrankungen? AU nach telefonischer Rücksprache!

Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen müssen für eine Krankschreibung nicht mehr in die Praxis kommen. Eine AU ist nach telefonischer Rücksprache bis zu 7 Tage möglich. Mit diesem Schritt wollen KBV und GKV-Spitzenverband Patienten und Ärzte unterstützen. Adobe Stock_Stockfotos-MG
ck/pm
Praxis
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Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen.

Die Patienten müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am heutigen Montag in Berlin verständigt.

Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.

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