Leistungsbezug in der Pflege hat sich sehr dynamisch entwickelt
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde im Jahr 2016 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. So ersetzte das PSG II ab 2017 die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade. Vor allem Menschen mit psychischen und kognitiven Störungen sollten durch diese Änderung leichteren Zugang zu Leistungen erhalten.
7,6 Prozent der GKV-Versicherten erhielten 2024 Pflegeleistungen
Laut IGES Institut stieg die Zahl der pflegebedürftigen gesetzlich Versicherten infolge der Reform im Jahr 2017 „erwartungsgemäß“ auf etwa 3,3 Millionen. Das entsprach einem Anteil von 4,6 Prozent der GKV-Versicherten. „Für die Jahre nach der Umstellung war erwartet worden, dass die Entwicklung der Pflegeprävalenz im Wesentlichen der demographischen Entwicklung folgen und weiterhin 4,6 Prozent betragen wird.
„Die tatsächliche Entwicklung ist jedoch deutlich dynamischer verlaufen“, heißt es in dem Bericht. So habe sich der Anteil der Pflegebedürftigen an den gesetzlich Versicherten von 4,6 Prozent im Jahr 2017 auf 7,6 Prozent (5,6 Millionen Versicherte) im Jahr 2024 erhöht.
Jüngere Altersgruppen stärker vertreten als früher
Hauptgrund dafür sei das „deutliche Wachstum der Erstanträge auf ambulante Pflegeleistungen, das zu einem entsprechenden Wachstum vor allem von Leistungsbeziehenden im Pflegegrad 1 sowie in geringerem Maße im Pflegegrad 2 geführt hat“, steht in dem Gutachten.
Insbesondere Personen aus jüngeren Altersgruppen hätten im Betrachtungszeitraum vermehrt Anträge zur erstmaligen Begutachtung ihres Pflegebedarfs gestellt, betont das IGES Institut. In der Folge sei der Anteil der unter 65-Jährigen an den Neueintritten in Pflegebedürftigkeit auf fast ein Viertel gewachsen (Stand 2024). Der verstärkte Eintritt jüngerer und weniger beeinträchtigter Menschen zieht laut der Studie außerdem eine „zunehmend längere Verweildauer im Leistungsbezug“ nach sich.
Auch bei Kindern und Jugendlichen macht sich diese Tendenz bemerkbar: Nach Angaben des IGES Instituts lag der Anteil der neu pflegebedürftigen unter 18-jährigen Versicherten bei der Beantragung ambulanter Pflegeleistungen im Jahr 2018 bei 3,9 Prozent und stieg bis 2024 auf 6,5 Prozent an. „Der Einfluss auf den Anstieg insgesamt ist wegen der relativ geringen Zahl von Betroffenen jedoch begrenzt. Vielfach spielen in dieser Altersgruppe psychische Erkrankungen und Problemlagen die entscheidende Rolle“, heißt es zur Begründung.
Pflegebedarf ist inzwischen weniger stigmatisiert
„Die positive Nachricht ist, dass der Zugang zur Pflege grundsätzlich gut funktioniert. Auch jüngere Menschen nehmen mittlerweile vermehrt Pflegeleistungen in Anspruch. Dazu tragen im Wesentlichen auch mehr und bessere Informationen sowie der Abbau von Vorurteilen gegenüber pflegebedürftigen Menschen bei“, kommentiert Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-SV, die Ergebnisse.
Gleichzeitig stelle der beobachtete Anstieg die Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. Der 2017 neu definierte Pflegebedürftigkeitsbegriff spiele hier eine zentrale Rolle. „Bei der Reform 2017 ist die Politik den Empfehlungen der Wissenschaft seinerzeit nicht gefolgt, sondern hat den Zugang zur Pflege großzügiger gestaltet als vorgeschlagen“, so Blatt. Um das System finanzierbar zu halten, müsse auf politischer Ebene erörtert werden, welche Rolle „die wissenschaftlich seinerzeit empfohlene Ausgestaltung heute spielen soll“.


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