Leitlinie "Kompositrestaurationen Seitenzahnbereich"
Die neue Empfehlung ist unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) erschienen. Beteiligt war zudem die Deutsche Gesellschaft für Restaurative und Regenerative Zahnerhaltung (DGR2Z).
Dem Papier sind unter anderem dieIndikationsempfehlungenfür direkte Kompositrestaurationen im kaulasttragenden Seitenzahnbereich zu entnehmen:
Primärrestauration: Therapie kariöser Läsionen, Restauration von Zähnen mit Frakturen sowie von abrasiv oder erosiv geschädigten Zähnen,
Versorgung von Klasse-I- und Klasse-II-Kavitäten einschließlich Ersatz von einem oder mehreren Höckern,
Sekundärrestauration im Sinne eines Ersatzes defekter Restaurationen
Versorgung von wurzelkanalbehandelten Zähnen (ein- oder zweiflächige Defekte), bei ausgeprägterem Substanzverlust (mod) ist eine Höckerüberkuppelung angezeigt,
Reparaturrestaurationen defekter direkter und indirekter Restaurationen
Aufbaufüllungen vitaler und wurzelkanalbehandelter Zähne.
Zudem listet die Leitlinieweitere Indikationen, für die bislang nur wenige Publikationen vorliegen:
Anhebung tiefliegender Kavitätenränder für indirekte Restaurationen (margin elevation technique) oder R2-Technik bei direkten Versorgungen
Schließen von Lücken bis etwa Prämolarenbreite durch approximale Zahnverbreiterungen sowie Formänderungen
Kompositrestaurationen sind der Empfehlung zufolgekontraindiziert:
bei fehlender Möglichkeit adäquater Kontaminationskontrolle (Blut, Speichel etc.)
bei Patienten mit klinisch relevanten Unverträglichkeiten gegenüber Inhaltsstoffen von Kompositen, beziehungsweise Adhäsiven
Die Autoren empfehlen, dass direkte Kompositrestaurationen nach der aktuellen Datenlage im Seitenzahnbereich zur Versorgung von Kavitäten der Klassen I und II erfolgreich eingesetzt werden können. Dennoch besteht Bedarf für randomisierte, kontrollierte klinische Studien der Evidenzstärke A, die einen unmittelbaren Vergleich zwischen direkt und indirekt hergestellten Restaurationen zulassen. Zu berücksichtigen ist, dass die Indikationsspektren, beziehungsweise die Indikationsschwerpunkte bei direkten und indirekten Restaurationen unterschiedlich sind. Zudem sollten bei defekten Restaurationen auch Reparaturrestaurationen in Erwägung gezogen werden.
Die S1-Handlungsempfehlung "Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich" finden Sie im Original auf derWebsite der AWMF.
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