Philips ZOOM!

Lichtaktivierte Zahnaufhellung – ökonomisches Plus für die Praxis

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Prophylaxe
Aus wirtschaftlicher Sicht wird Zahnaufhellung für Zahnarztpraxen zunehmend wichtiger. Mit regelmäßigen Vor- und Nachsorgemaßnamen lässt sie sich im Rahmen des Prophylaxe-Konzepts optimal in den Praxisablauf integrieren.

Zahnaufhellung ist die Lösung für viele Patienten, die unzufrieden mit ihrer Zahnfarbe sind. Deshalb sind sie auch bereit, die Behandlung in der Zahnarztpraxis aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Neben ästhetischen und kosmetischen Indikationen gibt es auch medizinische Gründe für eine Zahnaufhellung: Beispielsweise werden vor der Eingliederung einer Keramikkrone der Zahnstumpf oder vor der Restauration mit Veneers auch die umliegenden Zähne aufgehellt.

Die Frage nach der Zahnfarbe gehört schon in den Anamnesebogen

Ganz gleich, um welche Indikation es sich handelt – wichtig ist die richtige Integration dieser Leistung in den täglichen Praxisablauf. So gehört die Frage, ob der Patient mit seiner Zahnfarbe zufrieden ist, bereits in den Anamnesebogen. Zum Beispiel ist es auch bei einer im Frontzahnbereich erforderlichen Füllung selbstverständlich, den Patienten auf die gewünschte Zahnfarbe anzusprechen.

Nach erfolgter klinischer Untersuchung, wird der Patient über die weiteren Schritte wie Prophylaxemaßnahmen und eventuell erforderliche Restaurationen aufgeklärt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie ihn über die Möglichkeiten der Zahnaufhellung informieren. Und ihm erklären, dass sich der Erfolg einer solchen Behandlung schneller einstellt und größer ist, wenn sie durch die Profis in der Zahnarztpraxis durchgeführt wird.

 

Nur ein sauberer Zahn kann aufgehellt werden

Die lichtaktivierte Zahnaufhellung als In-Office-Leistung lohnt sich unbestritten für die Praxis. Sie ist ein hervorragendes Praxismarketing- und vor allem ein ideales Patientenbindungs-Instrument:

  • Zur Vorbereitung ist unbedingt eine gründliche professionelle Zahnreinigung durchzuführen, denn nur ein sauberer Zahn kann aufgehellt werden. Die PZR – wie auch die Zahnaufhellung selbst – kann durch das geschulte Praxispersonal erfolgen.

  • Für die PZR stehen der Praxis hochwertige Technologien und Produkte wie AIR-FLOW und PIEZON von EMS Dental zur Verfügung.

  • Vorkonfektionierte Anwendungs-Kits für die Zahnaufhellung, wie sie von Philips ZOOM! angeboten werden, sind hilfreich für einen reibungslosen und schnellen Ablauf der Behandlung.

  • Über die Auswahl an niedrig und höher dosierten Aufhellungsgelen (6 % oder 25 %) können Sie individuell auch auf schmerzempfindlichere Patienten eingehen.

  • Mit Philips ZOOM! lassen sich in nur einer Sitzung selbst stark verfärbte Zähne um bis zu 8 Helligkeitsstufen aufhellen. Und dank der Lichtaktivierung sind die Ergebnisse auch nach 30 Tagen noch um 42 % heller als nach einer Zahnaufhellung ohne Lampe.

  • Um diese Ergebnisse möglichst lange zu erhalten, sollte vor allem das häusliche Biofilm-Management optimiert werden. Dieses wurde mit Hilfe der Schalltechnologie revolutioniert – und heute ist Philips Sonicare die am häufigsten empfohlene Marke für Schallzahnbürsten(1).

  • Die Verbindung aus professioneller und häuslicher Zahn- und Mundpflege macht dabei den Unterschied. EMS Dental und Philips bieten dafür eine optimale Verknüpfung beider Bereiche. So sind Ihre Patienten rundum zufrieden, kommen regelmäßiger zum Recall und empfehlen Ihre Praxis weiter.

Kostenlose Demonstration in Ihrer Praxis

Überzeugen Sie sich selbst von der Wirksamkeit von Philips ZOOM! und vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine Live-Demonstration. Tel.: +49 (0)40 2899 1509 oder per E-Mail:

sonicare.deutschland@philips.com

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Gehen Sie auf die Seitehttps://www.philips.de/c-m-pe/dental-professionals/zoom/zoom-fortbildung/ - external-link-new-window

Wählen Sie dort Ihren Veranstaltungsort aus und melden Sie sich verbindlich an. Alle weiteren Schritte und Details finden Sie auf der Webseite.

 

(1) Umfrage des Institutes Research Priorities im Auftrag der Philips GmbH: Jährliche Ermittlung des Empfehlungsverhaltens von Zahnärzten und Praxismitarbeitern in Deutschland, Dez. 2015, n=307

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