Antrag im Bundestag

Linke fordern öffentliches MVZ-Register

sg
Um Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung besser einsehen zu können, hat die Linke im Bundestag einen Antrag für ein öffentlich einsehbares MVZ-Register eingebracht.

Die Fraktion fordert mit dem Antrag (BT-Drs. 19/14372) mehr Transparenz, wenn Kapitalgesellschaften in das Gesundheitssystem investieren und sieht dabei dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Durch internationale Kapitalgesellschaften und insbesondere Private-Equity-Gesellschaften sei die ambulante Versorgung in Deutschland „akut gefährdet“, heißt es im Antragstext. Neben Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) seien im Gesundheitsbereich auch Pflegeheime, Reha-Einrichtungen und Krankenhäuser betroffen.

Private-Equity-Fonds: Rosinenpickerei mit lukrativsten Behandlungen

Der Antrag beschreibt die Strategie von Private-Equity-Fonds, Krankenhäuser aufzukaufen, um MVZ gründen zu können. „Die im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes verabschiedeten Regulierungen beziehen sich ausschließlich auf die Gründungsmöglichkeit rein zahnärztlicher MVZ und Gründungen durch nichtärztliche Dialysezentren und klammern andere Versorgungsbereiche aus. Die getroffenen Regelungen sind überdies leicht zu umgehen und schaffen keine Transparenz“, heißt es im Antrag weiter. Der gute Grundgedanke einer fachübergreifenden Versorgung unter einem Dach drohe hier der Rosinenpickerei der lukrativsten Behandlungen zum Opfer zu fallen.

Um der Expansion von Finanzinvestoren im Gesundheitssektor entgegenzutreten, solle „in einem ersten Schritt“ Transparenz durch die gesetzliche Einführung eines öffentlich zugänglichen Registers der an der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ geschaffen werden.

Die Linke fordert folgende Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des MVZ-Registers:

Halbjährliche Meldefrist für Betreiber eines vertrags(zahn)ärztlich tätigen MVZ gegenüber dem BMG. Die Meldung soll auch gegenüber einer vom BMG benannten Bundesbehörde erfolgen können. Die Meldepflicht umfasst Kennzahlen und Daten zu Trägerschaft, rechtliche Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigte sowie eigene Beteiligungen jeweils mit Angabe der entsprechenden Anteilshöhe. Bei Beteiligung eines Private-Equity oder eines vergleichbaren Finanzinvestors (iMVZ) sollen noch weitergehende Meldepflichten gelten, neben der Anzahl der (Zahn-)Arztsitze unter anderem auch betriebliche Kennzahlen, wie Rendite und an Eigentümer ausgeschüttete Gewinne.

Übermittlung einer Liste aller vertrags(zahn)ärztlich tätigen MVZ durch die zuständigen KVen und KZVen. Mittels dieser Liste soll das BMG dann abgleichen können, ob die MVZ ihren oben aufgeführten Meldepflichten nachgekommen sind. Verstöße bei der Meldepflicht sollen durch die KVen und KZVen gegenüber den betroffenen MVZ sanktioniert werden können, im fortgesetzten Wiederholungsfall sogar durch Entzug der Zulassung.

Veröffentlichung der Daten: Die von den MVZ an das BMG übermittelten Daten sollen zunächst nur dem BMG zugänglich sein, nicht den KVen und KZVen. Der Antrag verweist hierzu auf den Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Bundesregierung solle dem Bundestag halbjährlich berichten. Dieser wiederrum solle die Berichte in einer öffentlichen Drucksache veröffentlichen. Dabei seien die Datensätze grundsätzlich vollständig zu übermitteln. Zusätzlich wird eine Veröffentlichung der an den Bundestag mitgeteilten Daten auf dem Internetauftritt des BMG gefordert.

Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigte, die ihren Sitz in anderen Mitgliedsstaaten haben, der Veröffentlichungspflicht in dem Mitgliedsstaat am Ort der Leistungserbringung nachkommen müssen.

In der Begründung gehen die Antragsteller insbesondere auf die Entwicklungen in der (vertrags-)zahnärztlichen Versorgung ein. Aufgrund der rein renditeorientierten Motivation von Private-Equity-Gesellschaften bestehe die begründete Gefahr, dass medizinische Entscheidungen von versorgungsfernen Zielvorgaben stärker beeinflusst werden.

Investor-MVZ: Analyse gibt Hinweise auf eine renditeorientierte Leistungserbringung

„Insoweit zeigt auch die Analyse des Abrechnungsverhaltens in sogenannten Investor-MVZ deutliche Hinweise auf eine renditeorientierte Leistungserbringung, die bei der rückläufigen Entwicklung der Morbidität im zahnmedizinischen Bereich nicht erklärbar und auch mit dem Abrechnungsverhalten sonstiger Leistungserbringer nicht in Einklang zu bringen ist.“

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