Mangelernährung bleibt im Krankenhaus häufig unerkannt
Bei vielen Erkrankungen kann der Körper weniger Nahrung zu sich nehmen oder über den Darm aufnehmen, zum Beispiel bei entzündlichen Krankheiten oder Krebs. Treten diese Beeinträchtigungen in Kombination mit einem niedrigen Body-Mass-Index, einer reduzierten Muskelmasse oder ungewolltem Gewichtsverlust auf, kann die Diagnose Mangelernährung nach Kriterien der Global Leadership Initiative on Malnutrition (GLIM) gestellt werden.
2019 bis 2022 waren nach diesen Kriterien rund ein Drittel der hospitalisierten Patientinnen und Patienten der nicht-repräsentativen NutritionDay-Auswertung mäßig oder schwer mangelernährt, in der Literatur wird der Wert auf 20 bis 30 Prozent geschätzt. In Deutschland gibt es bei der Krankenhausaufnahme bisher kein verbindliches flächendeckendes Screening auf Mangelernährung – anders als etwa in den Niederlanden.
Die aktuelle Studie stellt die tatsächliche Versorgungsrealität in deutschen Krankenhäusern dar. Dazu werteten die Forschenden anonymisierte Krankenversicherungsdaten der Jahre 2017 bis 2024 der InGef-Datenbank aus. Der Anteil der Krankenhaus-Patientinnen und -Patienten, für die nach ICD-10 eine Mangelernährung dokumentiert wurde, lag zwischen 1,16 und 1,30 Prozent.
Außerdem verglichen die Forschenden die Sterblichkeit, die Wiederaufnahmeraten und die durchschnittlichen Gesundheitskosten der Menschen mit codierter Mangelernährung mit denen ohne entsprechende ICD-10-Codes. Die Sterblichkeit war bei Mangelernährung doppelt so hoch, Wiederaufnahmen ins Krankenhaus erfolgten mit codierter Mangelernährung etwas häufiger als ohne, und die durchschnittlichen jährlichen Gesundheitskosten pro Person waren mit Mangelernährung mehr als 4.000 Euro höher.
„Die Studie eignet sich weniger, um die Prävalenz der krankheitsassoziierten Mangelernährung darzustellen, da eben von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Es ist wahrscheinlich, dass hier in der Routine hauptsächlich klinisch manifeste, schwere Fälle erfasst wurden. So sind die beobachteten Effekte auf Krankheitslast und Mortalität am ehesten einer ausgeprägten, spät erkannten Mangelernährung zuzuordnen“, sagte Prof. Dr. Kristina Norman, Leiterin der Abteilung Ernährung und Gerontologie, Deutsches Institut für Ernährungsforschung (DIfE). „Dies bedeutet jedoch nicht, dass frühe oder moderate Formen der Mangelernährung folgenlos blieben – ihr eigenständiger Effekt lässt sich anhand dieser Daten nur nicht abbilden.“
„Die Ergebnisse bestätigen eine seit Langem bekannte Versorgungslücke“, sagt PD Dr. Michael Adolph, Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Ernährungsmanagement, Universitätsklinikum Tübingen. „Mangelernährung ist bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten wesentlich häufiger, als sie im klinischen Alltag diagnostiziert und dokumentiert wird. Während prospektive Untersuchungen in Deutschland Prävalenzen von etwa 27 bis 34 Prozent zeigen, findet sich in den ausgewerteten Krankenkassendaten nur bei rund 1,2 Prozent der Hospitalisierten eine entsprechende ICD-kodierte Diagnose.“ Besonders bemerkenswert sei, dass sich diese niedrige Diagnoserate über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2024 kaum verbessert hat.
Wird eine Mangelernährung – etwa durch ein Screening bei Aufnahme ins Krankenhaus – diagnostiziert, sind besonders die darauffolgenden Maßnahmen relevant: Studien zeigen, dass Ernährungsmaßnahmen im Krankenhaus bei Mangelernährung die Sterblichkeit und die Wiederaufnahmerate senken können. Laut einer Modellierung könnten solche Maßnahmen auch wirtschaftlich von Vorteil sein.
G-BA-Richtlinie ist für Ende 2027 geplant
In Deutschland haben aktuell 35 Krankenhäuser Qualitätsverträge mit Krankenkassen geschlossen, um Mangelernährung strukturiert zu erkennen und zu behandeln. In Zukunft soll bundesweit die Situation verbessert werden: Das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz beauftragt den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), bis Ende 2027 eine Richtlinie zur Prävention und Therapie von Mangelernährung zu erstellen. Sie soll bestimmen, wie Mangelernährung in Krankenhäusern erkannt und behandelt werden soll, und welches Personal dafür erforderlich ist.
„Von der geplanten G-BA-Richtlinie erwarte ich vor allem, dass sie nicht bei der Forderung nach einem Screening stehen bleibt, sondern einen vollständigen Versorgungspfad beschreibt“, sagt Adolph. „Ein positiver Screening-Befund muss verbindlich eine weiterführende Diagnostik und – wenn erforderlich – eine qualifizierte Ernährungstherapie auslösen. Ebenso wichtig sind klare Anforderungen an Personal, Zuständigkeiten und die Verfügbarkeit ernährungsmedizinischer Expertise im Krankenhaus.“
Die Richtlinie sollte dabei praxistauglich sein und bestehende Aufnahme- und Dokumentationsprozesse nutzen, statt zusätzliche Parallelstrukturen zu schaffen. Gleichzeitig müssten die geforderten Leistungen angemessen refinanziert werden, fordert der Fachmann. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass formale Anforderungen erfüllt werden, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern.
Rau, Monika et al., Mangelernährung: Niedrige Diagnose- und Behandlungsraten bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten. Eine Analyse bundesweiter Krankenkassendaten, Dtsch Arztebl Int 2026; 123: 464-8; DOI: 10.3238/arztebl.m2026.0085


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