Medizin

Masern: Ansteckung durch ungeimpftes Personal

sp/pm
Nachrichten
Ärzte und Pflegekräfte ohne Immunschutz gegen Masern können Patienten mit dem hochansteckenden Virus infizieren. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) ruft Mediziner zur Impfung auf.

In 2013 traten in Deutschland 1.721 Masernfälle auf - so viele wie seit sieben Jahren nicht. Eine aktuelle Übersichtsarbeit zeigt, dass es vor allem in Ländern mit geringer Verbreitung der Masern immer wieder zu Ausbrüchen kommt. Die DGIM hält es deshalb für notwendig, dass Ärzte und Pflegepersonal über einen nachgewiesenen Impfschutz verfügen.

Hautausschlag, Fieber und ein erheblich geschwächter Allgemeinzustand sind Zeichen von Masern. In der Regel suchen Eltern mit ihrem erkrankten Kind dann ärztliche Hilfe. In Praxis oder Notaufnahme stecken die Patienten nicht selten andere Kinder an, aber auch das ärztliche Personal infiziert sich.

19-faches Risiko für Ärzte

"Masern ist eine der ansteckendsten Erkrankungen und das berufliche Infektionsrisiko von medizinischem Personal ist bis zu 19-mal so hoch wie das Infektionsrisiko der Normalbevölkerung“, erläutert Prof. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel: „Jeder Arzt sollte sich deshalb auch im eigenen Interesse durch eine Impfung schützen.“

Doch dies ist häufig nicht der Fall. Eine Untersuchung unter Frankfurter Medizinstudenten aus dem Jahr 2010 ergab, dass jeder vierte Student kurz vor dem ersten Patientenkontakt keine hinreichende Masernimmunität besaß. Bei einem Kontakt mit einem an Masern erkrankten Kind wäre eine Ansteckung sehr wahrscheinlich, sagt Fölsch.

Zudem sei zu befürchten, dass eine Masernerkrankung eines Kindes nicht immer gleich erkannt werde. Fölsch: „Gerade  junge Mediziner kennen die Erkrankung oft nur aus dem Lehrbuch und können Hautausschlag und andere Anzeichen nicht passend zuordnen."

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.