Masken im Unterricht ab Klasse 5
Da das Recht auf Bildung ein Menschenrecht ist, können Schulen nicht dauerhaft geschlossen bleiben. Um ein krisenresistentes Bildungssystem zu gewährleisten, braucht es einumfangreiches Konzeptfür den Umgang mit der Pandemie, wie es jetzt die Nationale Akademie der Wissenschaft Leopoldina vorgestellt hat. Dieses basiert auf dem aktuellen Kenntnisstand, dass Kinder und Jugendliche sich mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und ansteckend sein können.
Jüngere Schüler brauchen keine Masken im Klassenverband
Kinder in jüngerem Alter sind hinlänglichen Studienergebnissen zu Folge schwächer betroffen als ältere. Entsprechen sind die Empfehlungen der Wissenschaftler der Leopoldina angepasst, an denen unter anderem auch Prof. Christian Drosten, Chef-Virologe der Berliner Charité, und der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Prof. Lothar H. Wieler mitgewirkt haben.
Sie sprechen sich darin beispielsweise für feste Gruppen aus, die möglichst keinen Kontakt zu anderen Gruppen innerhalb der Einrichtung aufnehmen und für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht ab der Klassenstufe 5. „Wenn der notwendige Abstand nicht eingehalten werden kann, sollten Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse einen Mund-Nasen-Schutz auch innerhalb des epidemiologischen Gruppenverbandes tragen“, heißt es und weiter: „Für Jüngere ist es ausreichend, wenn die Kinder den Mund-Nasen-Schutz nur außerhalb ihres epidemiologischen Gruppenverbandes tragen.“
Die Empfehlungen der Leopoldina:
Kleine feste epidemiologische Gruppenverbände (Schulklasse oder Stammgruppe in der Kita) zur besseren Eindämmung und Nachverfolgung
Niedrigschwelliges Angebot zur symptombasierten Testung
Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln
Häufiger Luftaustausch auch in Bildungseinrichtungen
Größere Gruppenveranstaltungen dürfen nicht stattfinden
Tragen von Mund-Nasen-Schutz in den Unterrichtsklassen ab Stufe 5, wenn Abstand nicht einzuhalten ist
Alle Maßnahmen sollten fortwährend an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden. Diese Anpassungen im Bildungssystem sind nach wie vor notwendig. Zudem sollten Präsenz- und Distanzunterricht stärker miteinander verbunden sein.
Auch die Fachgesellschaften und Verbände aus der Kinder- und Jugendmedizin und der medizinischen Hygiene haben einRegelwerk zum Infektionsschutz in Kitas und Schulenerarbeitet. Darin enthalten sind Maßnahmen „zur Aufrechterhaltung eines Regelbetriebs und zur Prävention von SARS-CoV-2-Ausbrüchen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder Schulen“.
Sie betonen darin die Wichtigkeit eines Hygienekonzepts jeder Schule und Kitaeinrichtung, dass mit der lokalen Gesundheitsbehörde abgesprochen wird. Im Fall einer auftretenden Infektion sollten damit besser Cluster isoliert werden können. An der Entwicklung des Regelwerks waren die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) beteiligt.