Diskussion um ausstehende Zahlungen

Masken-Lieferanten verklagen das Bundesgesundheitsministerium

silv
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Rahmen der Corona-Pandemie Millionen von Schutzmasken bestellt. Jetzt gibt es Ärger um die Bezahlung.

Die „Welt am Sonntag“ berichtete, dass es ausstehende Zahlungen in der Höhe von 400 Millionen Euro gebe. Die Zahl ist eine Schätzung von Rechtsanwalts-Kanzleien, die Lieferanten juristisch vertreten. Seit Mai berichten Lieferanten, dass das Bundesgesundheitsministerium die Rechnungen der Maskenhersteller nicht immer pünktlich begleiche. Laut BMG gibt es bislang 23 laufende Verfahren mit Forderungen in einem Volumen von 68 Millionen Euro.

BMG erteilte 700 Zuschläge

Das BMG in einer Stellungnahme gegenüber zm-online: „Neben einer Vielzahl von Einzelbeschaffungsmaßnahmen hat das BMG über die Generalzolldirektion auch ein Open-House-Verfahren eingeleitet, bei dem jedes Unternehmen, das die vorgegebenen Vertragsbedingungen und Preise (4,50 Euro netto für FFP 2-Masken, 0,60 Cent für OP-Masken) akzeptiert, einen Anspruch auf Vertragsschluss hatte. Das Verfahren wurde Ende Mai abgeschlossen.“ Über das Open-House-Verfahren wurden laut Auskunft des BMG über 700 Zuschläge erteilt.

„Fast die Hälfte der Partner konnte die Lieferfristen aber nicht einhalten – und schied aus dem Vertrag aus. Von einem Sechstel der verbliebenen Verträge sind wir aufgrund mangelnder Qualität der Ware vollständig zurückgetreten. Fast alle verbliebenen Lieferanten sind vollständig oder zumindest teilweise bezahlt worden. Es haben bislang 361 Unternehmen im Rahmen des Open-House-Verfahrens Persönliche Schutzausrüstung (PSA) geliefert“, erläutert das BMG.

...zahlte in 100 Fällen bisher nur einen Abschlag

Bei der Auszahlung gab es logistische Probleme, die sich weitgehend infolge der notwendigen Mengen-, vor allem aber der Qualitätsprüfung der angelieferten Waren ergeben haben, heißt es. Häufig fehlten, so das BMG gegenüber zm-online, auch rechnungsbegründende Unterlagen, wie z. B. Lieferscheine, oder TÜV-Protokolle oder die Rechnungen waren fehlerhaft (unzureichende Angaben nach § 14 Abs. 4 UstG). Ein BMG-Sprecher: „Um schnell und unkompliziert abzuhelfen, hat der Bund nach einer Mengenkontrolle Abschlagszahlungen bis zu 50 Prozent gezahlt. Nach Vorlage eines positiven Ergebnisses der Qualitätskontrolle wurde der restliche Betrag überwiesen.“ 

...und trat in 70 Fällen vom Vertrag zurück

Das BMG erklärt: „Im Rahmen des Open-House-Verfahrens wurden ca. 232 Millionen FFP2-Masken und rund 63 Millionen OP-Masken geliefert. Im Rahmen des Open-House-Verfahrens wurden mit 194 Lieferanten die Verträge vollständig abgewickelt (im Sinne von ‚vollständig bezahlt‘). Bei rund 100 Lieferanten wurde ein Teil der Lieferung bezahlt. Bei 70 Lieferanten wurde vollständig von der Lieferung zurückgetreten. Insgesamt wurden bereits 852 Millionen Euro an Open-House-Lieferanten ausgezahlt.“

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