MB-Spitze im Amt bestätigt
Berlin Bei seiner Wiederwahl erhielt der 59-jährige Internist und Oberarzt aus Aachen 177 der 194 gültigen Delegiertenstimmen. Dies entspricht einer Zustimmung von 91,2 Prozent. Henke tritt seine dritte Amtszeit an; er steht seit November 2007 an der Spitze der Ärztegewerkschaft. Auch der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Botzlar, wurde mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Auf den 45-jährigen Chirurgen und Oberarzt entfielen 171 von 190 gültigen Stimmen, das sind 90 Prozent.
Tarifpluralität uneingeschränkt erhalten
Auf ihrer Hauptversammlung forderten die Delegierten die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, "die inzwischen bereits seit über einem Jahrzehnt gelebte und bewährte Realität der Tarifpluralität uneingeschränkt zu erhalten und nicht per Gesetz einzuschränken". Die gesetzliche Herbeiführung der Tarifeinheit („ein Betrieb - ein Tarifvertrag“) stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes dar.
Arbeitszeitgrenzen in Kliniken einhalten
Darüber hinaus erwarten die Vertreter des MB von den Krankenhausträgern, dass sie die im Arbeitszeitgesetz und den ärztlichen Tarifverträgen vorgesehenen Arbeitszeitgrenzen beachten. Neben der Arbeitszeit müssten auch alle anfallenden Dienstarten wie Bereitschaftsdienst und Rufdienst korrekt erfasst und bei der Berechnung der Personalschlüssel berücksichtigt werden. Außerdem müsse ausreichend Zeit für die ärztliche Weiterbildung einberechnet werden.
Die staatliche Gewerbeaufsicht wurde aufgefordert, die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften in Krankenhäusern regelmäßig zu überprüfen und die Überwachung zu einem Schwerpunktanliegen zu machen. „Nur die regelmäßige breitflächige Überprüfung der Krankenhäuser kann zu spürbaren Verbesserungen bei der Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes führen“, heißt es in einem Beschluss.An die kirchlichen Krankenhausträger appellierte der MB, sich vorbehaltlos zu Tarifverhandlungen über die Gestaltung ärztlicher Arbeitsbedingungen bereit zu erklären. „Kirchliche Krankenhäuser stehen im Wettbewerb mit öffentlichen und privaten Trägern – wirtschaftlich ebenso wie bei der Gewinnung von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten“, erklärte die Hauptversammlung. Wenn Tarifabschlüsse in den kirchlichen Regionalkommissionen verzögert übernommen würden, dränge sich der Eindruck auf, dass bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen nicht mehr die Dienstgemeinschaft im Vordergrund stehe, sondern das Ansinnen, sich auf diese Weise Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.