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Gesetzesinitiative des Gesundheitsministeriums

Mecklenburg-Vorpommern plant Landzahnarztquote

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Politik
Auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommerns werden nicht nur die Hausärzte knapp. Deshalb will das Gesundheitsministerium jetzt auch eine Zahnarzt- und eine Apothekerquote einführen.

„Viele der Studierenden in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie verlassen das Land nach dem Studium“, heißt es in dem  Gesetzentwurf der Landesregierung vom 24. September 2025 zum Umgang mit der „drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern“.

Anreize zur Niederlassung für junge Menschen

Das neue Gesetz soll Anreize setzen, damit sich mehr junge Menschen nach ihrem Studium in Mecklenburg-Vorpommern niederlassen. Bisher war die eingeführte Quote auf Hausärztinnen und Hausärzte beschränkt. Da sich aber auch im zahnmedizinischen und pharmazeutischen Bereich ein Versorgungsmangel abzeichnet, sei die Etablierung eines neuen Gesetzes notwendig, um diese Möglichkeit auch für diese Berufsgruppen zu schaffen.

Künftig soll es daher zusätzlich eine Landzahnarztquote, eine Landapothekerquote sowie ein Studienplatzkontingent für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geben. Gleichzeitig soll es auch möglich sein, eine andere Facharztausbildung nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin auf Antrag zu absolvieren, sofern entsprechende Defizite in ländlichen Räumen vorhanden sind. Damit soll auch die Versorgung in den Facharztgebieten Augen-, HNO- und Frauenheilkunde, Dermatologie, Urologie, Chirurgie, Neurologie und Psychiatrie gestärkt werden.

Facharztausbildung nach Medizinstudium ist auch möglich

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) brachte am Mittwochabend eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Landtag. "Wir modernisieren und erweitern damit grundlegend unser Landarztgesetz, das sich bewährt hat, nun aber an die Bedarfe der nächsten Jahre angepasst und weiterentwickelt werden muss“, teilte Drese mit.

In diesen Bundesländern gibt es eine Quote

Landarztquote: Baden-Württemberg, Bayern (auch ÖGD), Hessen (auch ÖGD), Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (auch ÖGD), Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt (auch ÖGD), Thüringen.

Landzahnarztquote: Sachsen (ab WS 2026/27), Sachsen-Anhalt, Thüringen (geplant)

"Für das Auswahlverfahren bedeutet das, dass wir künftig noch stärker auf die persönliche Eignung für die Arbeit in den ländlicheren Regionen unseres Bundeslandes achten werden“, so Drese. Weiterhin bleibe die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten wichtig, indem Empathie und Sozialkompetenz neben der nicht alleinig entscheidenden Abiturnote Schlüsselfaktoren seien.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Fachausschüsse zur Beratung.

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