Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Widerspruchsregelung
Ziel sei es, „die Forschung für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleichtern und qualitativ nach vorne zu bringen“, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Dafür werde noch in diesem Jahr §37 im Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geändert.
Bislang müssen Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen. Mit der Gesetzesänderung sollen sie nun die Möglichkeit erhalten, der Nutzung der Daten zu widersprechen. Die Patientendaten werden laut Landesregierung in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet. Eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – sei ausgeschlossen. Auch werde eine Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin vor der Verwendung von Daten einbezogen.
Das Ziel: Krebs, Volkskrankheiten und seltene Erkrankungen besser verstehen
„Wir stärken mit der Gesetzesänderung die Innovationskraft des Landes“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) am Montag in Schwerin. „Versorgung und Prävention werden damit erleichtert. In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie.“
Klar sei aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten stehe im Fokus, so Martin weiter. „Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen. Selbstverständlich ohne dabei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu verletzen.“
Daten sollen auch die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz verbessern
Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm (SPD) ergänzte: „Wo bisher durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln die Arbeit der Forschung erschwert wurde, soll es künftig einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. Wir wollen zudem die Möglichkeiten der Datennutzung auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben öffnen. Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.“
Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erläuterte: „Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Darüber hinaus machen wir uns für hohe technische Standards für die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten im Gesetzesentwurf stark.“
Forschende aus Greifswald brachten den Stein ins Rollen
Zum Hintergrund: Forschende der Universitätsmedizin Greifswald hatten zu Jahresbeginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinischer Daten in der Forschung hingewiesen. Wissenschaftsministerin Martin und Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) sind danach übereingekommen, dass eine zügige Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung erleichtern kann. Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt betreut die Neuregelung maßgeblich. Noch im Sommer soll der Gesetzentwurf in das Landeskabinett und dann dem Landtag zugeleitet werden.