Umsetzung sei Hausrecht

MEDI fordert 3G für Arztpraxen

ck/pm
MEDI Baden-Württemberg plädiert – Notfälle ausgenommen – für die 3G-Regel in Arztpraxen. Sollte es Ärger mit der Kammer oder der KZV geben, verspricht der Ärzteverbund finanzielle und juristischen Hilfe.

Die Umsetzung der 3G-Regel im Praxisbetrieb ist aus Sicht von MEDI Baden-Württemberg Hausrecht der Ärzteschaft. „Politisch Verantwortliche auf Länder- und Bundesebene sollten sich dafür stark machen", verlangt der Verband in einer Mitteilung.

"Umsetzung von 3G ist Hausrecht"

"Viele Praxen praktizieren bereits 3G", teilt MEDI mit. "Notfälle sind davon selbstverständlich ausgeschlossen. In akuten Fällen werden Tests in der Praxis durchgeführt. Auch in Krankenhäusern wird 3G außerhalb der Notaufnahme praktiziert."

„Wir müssen unsere Patientinnen und Patienten schützen, aber auch unsere eigenen Teams. Insbesondere in Zeiten der dritten COVID-Impfung, der Grippe-Impfung und der Erkältungswelle in den nächsten Wochen können wir uns keine Ausfälle leisten und die ambulante Versorgung gefährden“, erklärt der MEDI-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner. „Falls diese Praxen seitens der Politik und Körperschaften belangt werden sollten, werden wir ihnen finanzielle und juristische Unterstützung zukommen lassen“, verspricht Baumgärtner.

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