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Medikationsplan mit Patienteninformation

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Der im E-Health-Gesetz vorgesehene Medikationsplan soll durch Patienteninformationen ergänzt werden. Das schlägt der Ärztliche Beirat NRW vor.

Der "Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen" schlägt in einem Memorandum vor, dass der Medikationsplan durch Patienteninformationen begleitet werden soll. Damit soll Patienten eine bessere Compliance und Nutzung der Pläne möglich werden.

Im E-Health-Gesetz ist festgelegt, dass Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1. Oktober Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans in Papierform haben. Er soll durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt erstellt und ausgehändigt werden (§31 a SGB V). Ab 2018 soll der Plan auch elektronisch unterstützt werden.

Den Patienten unterstützen

Zweck des Plans ist, die korrekte Einnahme beziehungsweise Anwendung der Medikation zu stützen und die den Patienten mitversorgenden Angehörigen zu informieren. Am häufigsten werden Medikationspläne von Hausärzten erstellt, gefolgt von fachärztlich-internistisch tätigen Kollegen sowie Neurologen, heißt es in dem Memorandum des Beirats.

Medikationspläne könnten jedoch unvollständig oder die die Arzneimitteltherapiesicherheit könnte eingeschränkt sein. Zu den Ursachen zählten Parallelbesuche mehrerer Ärzte, nicht angegebene Selbstmedikation oder bewusst verschwiegene Medikamenteneinnahme. Der Beirat empfiehlt, Informationen für Patienten zu erarbeiten, um Unsicherheiten und Unvollständigkeiten zu bekämpfen.Dazu bietet er seine Mitarbeit an.

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